Bei einer kurzen Recherche zu Aktionstagen tut sich eine ganze Welt auf. Am 2. Januar wird etwa der Waldmännchentag abgehalten, der 16. März ist Weltschlaftag. Am 5. Oktober begeht man den Tag der Seifenblasen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat jedoch anderes im Sinn, wenn es mit Aktionstagen an die Öffentlichkeit tritt.
So brachte das BKA an diesem Mittwoch seine Erfolgsmeldung zum „Aktionstag gegen strafbare Hasspostings“ in Umlauf. Stolz sprach es in seiner Pressemitteilung vom 12. Tag dieser Art, bei dem mithilfe der Länder in mehr als 180 Polizeieinsätzen bundesweit in etwa 140 Ermittlungsverfahren 65 Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt wurden. Mehrere Durchsuchungen gab es auch in Berlin.
Diese Aktionstage, so das BKA, dienten dazu, ein „deutliches Zeichen gegen Gewalt“ zu setzen. Täter hätten mit einer „konsequenten Strafverfolgung“ zu rechnen. Man kann sich das wie die Verkehrskontrollen vorstellen, die in verschiedenen Städten durchgeführt werden, um den Druck auf Verkehrssünder aufrechtzuerhalten – und nebenbei dem Staat ein nettes Plus an Bußgeldern zu verschaffen.

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