Berlin-Nun steht es fest: Wer entgegen aller Verkehrsregeln mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch deutsche Innenstädte rast und dabei Menschen tötet, ist ein Mörder. Unabhängig von der Frage, ob er zuvor bewusst einen Plan zum Töten gefasst hatte oder nicht. Dieses spezielle Rasen, mit dem sich fast ausschließlich junge Männer profilieren, kann vor Gericht als das schlimmste Kapitalverbrechen, das unsere Rechtsprechung vorsieht, bestraft werden. So sieht es mit einem Urteil vom Donnerstag letztinstanzlich der Bundesgerichtshof. Und das kann man begrüßen.

In diesem Fall ging es um zwei junge Männer, die sich auf dem Kurfürstendamm in Berlin ein illegales Autorennen geliefert hatten. Sie rasten bei Rot über Kreuzungen, und einer von ihnen rammte mit einer Geschwindigkeit von 170 Stundenkilometern den Wagen eines Rentners, der dabei starb. Das war 2016.
Es steht nun fest, dass dies kein Unfall war, bei dem jemand unglücklicherweise zu Tode gekommen ist. Denn mit Glück oder Unglück hat es nichts zu tun. Das gilt zumindest für einen der beiden Raser, nämlich denjenigen, dessen Auto das des Rentners traf. Bei ihm liegt ein bedingter Vorsatz zugrunde.
