Karlsruhe-Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Mordurteile im Berliner Raserfall zum Teil bestätigt. Gegen den Hauptangeklagten ist das Urteil laut Nachrichtenagenturen afp und dpa rechtskräftig. Das Landgericht muss den Fall des jüngeren Angeklagten zum dritten Mal verhandeln. Gegen den Hauptangeklagten ist das Urteil rechtskräftig. Das Landgericht habe dabei den bedingten Vorsatz rechtsfehlerfrei begründet, hieß es vom BGH.

Die Männer hatten sich nachts auf dem Kurfürstendamm in der Berliner Innenstadt ein illegales Autorennen geliefert. Sie rasten nahe der Gedächtniskirche bei Rot über eine Kreuzung, einer von ihnen rammte mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Der 69 Jahre alte Fahrer dieses Wagens starb.
Die BGH-Richter beschäftigten sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall. Im Februar 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Männer als Mörder verurteilt. Es war das erste Mordurteil gegen Autoraser in Deutschland. Der BGH hob es ein Jahr später wegen Rechtsfehlern auf, der Prozess begann von vorn. Das Berliner Landgericht verhängte im März 2019 wieder lebenslange Haft wegen Mordes.
Die Berliner Richter sahen drei Mordmerkmale erfüllt: Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen. Bei der enormen Geschwindigkeit und unüberschaubaren Situation seien die Autos zum gemeingefährlichen Mittel geworden. Die Rücksichtslosigkeit und Selbstsucht der Männer spreche für niedrige Beweggründe.