Die Verlustserie der deutschen Staatsanwaltschaft in ihrem Wettstreit mit dem usbekischen Milliardär Alischer Usmanow reißt nicht ab. Schon im Mai hatte das Landgericht Frankfurt am Main gleich vier Durchsuchungsbeschlüsse aus dem September 2022 aufgehoben. Grund: Der angebliche Anfangsverdacht – laut der Staatsanwälte Geldwäsche – war nicht durch Tatsachen belegt. Damals ging es um die Durchsuchungen dreier Immobilien in der Tegernsee-Gemeinde Rottach-Egern und einer Superjacht in Norddeutschland.
Der nächste Schlag kam im September. Eine andere Kammer desselben Landgerichts kam zu dem Schluss, dass die Durchsuchung einer Münchner Anwaltskanzlei, die für den usbekisch-russischen Unternehmer tätig ist, ebenfalls rechtswidrig war. Bei der Durchsuchung im Februar 2023 seien „rechtsstaatliche Grundsätze missachtet“ worden. Das Gericht bezeichnete den Vorfall als „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“.

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