Vorwürfe zu sogenannten Überkreuzbeschäftigungen bei der AfD werden derzeit vor allem als Frage politischer Glaubwürdigkeit diskutiert. Dabei geht es um Beschäftigungsverhältnisse, bei denen Angehörige oder enge Vertraute von Parteifreunden in parlamentarischen Büros tätig gewesen sein sollen oder es bis heute sind. Diese Praxis ist rechtlich zulässig, politisch jedoch erklärungsbedürftig. Insbesondere für eine Partei, die über Jahre mit dem Anspruch angetreten ist, mit „Parteifilz“ und Selbstbedienungsmentalität anderer Parteien zu brechen.