Der Berliner Senat hat auf eine schriftliche Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Alexander King (BSW-Vorsitzender Berlin) zu den finanziellen Risiken des EU-Ukraine-Kredits geantwortet – und dabei erstmals konkrete Zahlen zu den Zinslasten genannt, zugleich aber jede Aussage zu möglichen Folgen für den Berliner Haushalt verweigert. Die Antwort, die dem Abgeordnetenhaus am 19. Februar zuging und der Berliner Zeitung exklusiv vorliegt, wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Milliarden an Zinskosten, neue Schuldeninstrumente
In der von Senatskanzleichef Florian Graf unterzeichneten Antwort bestätigt der Senat, dass die Europäische Kommission auf dem Kapitalmarkt EU-Anleihen in Höhe von 90 Milliarden Euro aufnimmt, um der Ukraine ein zinsloses Darlehen zu finanzieren. 24 von 27 EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit; Ungarn, Tschechien und die Slowakei sind nicht dabei.
Die Rückzahlungsbedingungen sind bemerkenswert: Die Ukraine wird erst dann zur Tilgung verpflichtet, „wenn Russland Reparationen (auch nichtmonetäre) für die durch den Angriffskrieg verursachten Schäden leistet“. Ein Enddatum wurde nicht festgelegt. Bis dahin bleiben die eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank in der EU als potenzielle Sicherheit bestehen.
Die Finanzierungskosten beziffert der Senat unter Berufung auf EU-Haushaltskommissar Serafin: Für 2027 werden Zinslasten von 1 bis 1,3 Milliarden Euro erwartet. Ab 2028 rechnet die Kommission mit jährlich 3 bis 4,1 Milliarden Euro. Für den neuen mehrjährigen EU-Finanzrahmen ab 2028 hat die Kommission die Schaffung einer „Ukraine-Reserve“ in Höhe von 100 Milliarden Euro vorgeschlagen.
Kohäsionsmittel geschützt – aber was kommt danach?
In einem für Berlin relevanten Punkt gibt der Senat teilweise Entwarnung: Die Kohäsionsmittel, aus denen Berlin erhebliche EU-Fördergelder erhält, seien durch sogenannte nationale Zuteilungen („national envelopes“) geschützt und könnten „generell nicht für die Finanzierung des Ukraine-Darlehens herangezogen werden“. Folglich drohe „keine Kürzung der Kohäsionsmittel für die Mitgliedstaaten und damit für Berlin“.
Die laufenden Zinskosten sollen stattdessen zunächst aus dem Flexibilitätsinstrument des EU-Haushalts und aus Mitteln der Rubrik VI für Nachbarschafts- und Außenpolitik finanziert werden. Was das für andere Programme bedeutet, die aus diesen Töpfen gespeist werden, lässt der Senat offen.
Keine Aussage zu Risiken für Berlin
Bei der Kernfrage – welche konkreten finanziellen Folgen ein Zahlungsausfall für den Berliner Haushalt hätte – bleibt der Senat ausweichend. Deutschlands Anteil an der Finanzierung des EU-Haushalts betrage derzeit 23 Prozent, heißt es in der Antwort. Doch zu möglichen Konsequenzen für den Bundeshaushalt und mittelbar den Berliner Landeshaushalt erklärt der Senat lediglich: „Der Senat kann keine Aussagen zur Höhe der künftigen deutschen Beiträge und ihrer Etatisierung im Bundeshaushalt treffen. Das gilt erst recht mit Blick auf hypothetische Szenarien.“
Das steht in einem bemerkenswerten Kontrast zu den Aussagen, die Staatssekretär Florian Hauer Ende Januar im Europaausschuss des Abgeordnetenhauses gemacht hatte. Dort hatte er auf Nachfrage Kings eingeräumt: „Es wird Berlin treffen.“ Die finanziellen Risiken gehe man „bewusst“ ein. Nun, drei Wochen später, verweigert der Senat jede Präzisierung dieser Einschätzung.
Bund muss Länder nicht informieren
Besonders brisant ist die Antwort auf die Frage, ob die Bundesregierung die Konsequenzen des Kreditvorhabens mit den Ländern kommunizieren und abstimmen müsse. Der Senat verweist auf Paragraf 11 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in EU-Angelegenheiten: Die Unterrichtungspflicht des Bundes gelte nicht „im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU“.
Mit anderen Worten: Berlin hat keinen Anspruch darauf, vom Bund über die finanziellen Risiken informiert zu werden – obwohl es im Sicherungsfall mit haften müsste.
King: „Rückzahlung durch Russland wird nie erfolgen“
Der Abgeordnete King sieht sich durch die Antworten des Senats in seiner Kritik bestätigt. Gegenüber der Berliner Zeitung sagte er: „Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die Ukraine den Kredit zurückzahlt, sobald Russland Reparationen leistet – also nie.“
Besonders bemerkenswert sei der geplante neue Fonds: „Auch wenn der nächste mehrjährige Finanzrahmen der EU mit insgesamt 2000 Milliarden Euro enorm aufgebläht ist, wird die von der Kommission vorgeschlagene Einrichtung der Ukraine-Reserve von sage und schreibe 100 Milliarden Euro natürlich dazu führen, dass in anderen Bereichen innerhalb des Gesamtbudgets Geld abgeknapst werden muss.“
Was offen bleibt
Die Antwort des Senats lässt zentrale Fragen ungeklärt. Wie hoch wäre Berlins Anteil an einer möglichen Nachschusspflicht, wenn Deutschland mit 23 Prozent am EU-Haushalt beteiligt ist und die Ukraine nicht zurückzahlt? Was bedeutet die geplante 100-Milliarden-Ukraine-Reserve für andere EU-Programme, von denen Berlin profitiert? Und wie verträgt sich die Aussage, man könne zu „hypothetischen Szenarien“ nichts sagen, mit dem Eingeständnis des eigenen Staatssekretärs, man gehe die finanziellen Risiken „bewusst“ ein?
Der Senat hatte auf die vorangegangene Berichterstattung der Berliner Zeitung zunächst mit einer Korrekturanforderung reagiert. Staatssekretär Hauer wollte seine Aussage „Es wird Berlin treffen“ nachträglich als Konjunktiv verstanden wissen. Dieser Bitte war die Redaktion nicht nachgekommen. In der nun vorliegenden schriftlichen Senatsantwort taucht die Formulierung nicht mehr auf. Stattdessen ist von „hypothetischen Szenarien“ die Rede, zu denen man sich nicht äußern könne.
Die Fragen, die die Berliner Zeitung Staatssekretär Hauer bereits Anfang Februar gestellt hatte – darunter nach konkreten Belastungen für den Berliner Haushalt, nach betroffenen Fördertöpfen und nach der politischen Tragfähigkeit der Ukraine-Finanzierung –, sind auch in der Senatsantwort unbeantwortet geblieben.

