Justiz

Jan Böhmermann gegen Imker aus Sachsen: Keine gütliche Einigung vor Gericht

Jan Böhmermann will von einem Imker aus Sachsen Schadensersatz, weil der Werbung mit seinem Gesicht gemacht hat. Bei einem ersten Gerichtstermin lehnt der Imker eine gütliche Einigung ab.

Eine endgültige Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Jan Böhmermann und einem sächsischen Imker wird für Februar erwartet.
Eine endgültige Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Jan Böhmermann und einem sächsischen Imker wird für Februar erwartet.Panama Pictures/imago

Vor dem Landgericht in Dresden hat es wegen der Klage des TV-Satirikers Jan Böhmermann gegen den Imker Rico Heinzig aus Meißen keine Einigung zwischen den beiden gegeben. Bei dem Termin hätten die Streitparteien ihre unterschiedlichen Standpunkte dargelegt, aber es müsste einen neuen Termin für eine Entscheidung geben, sagte ein Vorsitzender Richter gegenüber der Berliner Zeitung.

Doch worum geht es genau? Jan Böhmermann hat in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ im November 2023 Unternehmen und Honigproduzenten „Beewashing“ vorgeworfen. Ein Wortspiel mit dem Begriff Greenwashing, unter dem man den Versuch versteht, sich ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne diese Werte umzusetzen. In der Sendung wurde auch der sächsische Imker Heinzig gezeigt, ohne, dass dieser sein Einverständnis dazu gegeben hat.

„Beewashing-Honey“ mit Böhmermanns Gesicht als Werbemittel

Als Reaktion auf die Sendung brachte Heinzig einen „Beewashing-Honey“ auf den Markt, mit Böhmermanns Gesicht als Werbemittel. Das wiederum missfiel dem Satiriker, der seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht und klagte. Das Gericht legte den Streitwert auf rund 15.000 Euro fest.

Eigentlich sollte Böhmermann auf Geheiß der Vorsitzenden Richterin selbst vor Ort sein. Er ließ sich allerdings beim Termin in Dresden von seinem Düsseldorfer Anwalt Torben Düsing vertreten, ein Fachanwalt in Sachen Markenrecht. Diese Vertretung sei durchaus üblich, hieß es vonseiten des Gerichts.

Und wie geht es jetzt weiter? Wie der MDR berichtet, machte die Richterin einen Einigungsvorschlag: Die Honigvermarktung mit dem Gesicht Böhmermanns müsse sofort gestoppt werden und die Seite des Satirikers soll anerkennen, dass der Verkauf nicht rechtswidrig sei. Dazu solle der Imker überlegen, ob er aus Böhmermanns Sendung herausgeschnitten werden und auch nicht länger in der ZDF-Mediathek zu sehen sein soll. Diesen Schlichtungsversuch lehnte der Anwalt von Heinzig allerdings ab. Daher wird es laut Ankündigung am 8. Februar eine Entscheidung der Richterin geben.