Justiz

Buschmann will Hassreden türkischer Politiker in Deutschland verhindern

Bundesjustizminister Marco Buschmann erwartet Auftritte von Erdogan-Anhängern in Deutschland. In der Türkei stehen im Mai nämlich Wahlen an.

Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, will künftig Hassreden türkischer Politiker in Deutschland verhindern. 
Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, will künftig Hassreden türkischer Politiker in Deutschland verhindern. Kay Nietfeld/dpa

Vor den Wahlen in der Türkei will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Hassreden türkischer Politiker in Deutschland verhindern. Er erwarte, „dass Anhänger des türkischen Staatspräsidenten in den nächsten Wochen auch in Deutschland verstärkt Wahlkampf betreiben werden“, heißt es in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Schreiben an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Hier seien in der Vergangenheit „klar die Grenzen der Meinungsfreiheit“ überschritten worden.

Einige türkische Amts- und Mandatsträger verwendeten auf solchen Veranstaltungen „bewusst eine menschenverachtende Sprache gegenüber politischen Gegnern“, schreibt Buschmann in dem Brief, der AFP vorliegt und über den zuerst die Rheinische Post berichtetet hatte. Angesichts der am 14. Mai anstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der Türkei sei es ihm daher wichtig, „die Sensibilität für dieses Thema aufrechtzuerhalten und das Bewusstsein für die Dringlichkeit des Handelns zu schärfen“.

Buschmann verweist in dem Schreiben auf den Auftritt eines Politikers der konservativ-islamischen Partei AKP, der auch Präsident Recep Tayyip Erdogan angehört, im Januar in Neuss. Der Politiker hatte damals zur Vernichtung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) aufgerufen.

Genehmigung für Wahlkampfauftritte wird vielleicht nicht eingeholt

„Auftritte von ausländischen Amts- und Mandatsträgern, sollten daher konsequent eingehalten und durchgesetzt werden“, forderte Buschmann und fügte mit Blick auf die Zuständigkeitsbereiche von Baerbock und Faeser an: „Dies sollten wir zugleich – gegebenenfalls erneut – mit aller Deutlichkeit gegenüber der Türkei kommunizieren und parallel hierzu auch die für das Versammlungsrecht zuständigen Stellen der Länder entsprechend sensibilisieren.“

Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, Wahlkampfauftritte von ausländischen Amts- und Mandatsträgern müssten mindestens zehn Tage vorher genehmigt werden. Drei Monate vor Wahlterminen würden grundsätzlich keine Genehmigungen mehr erteilt, wenn es sich nicht um Vertreter aus EU-Mitgliedstaaten handele.

Ein Problem könnte aber sein, dass gar nicht erst um eine Genehmigung gebeten wird. Dies war etwa bei dem Auftritt des AKP-Politikers im Januar der Fall.