Brandenburg

Verdacht auf Wahlmanipulation in Strausberg: Post weist Vorwürfe von Landrat zurück

Der Landrat erklärt die Bürgermeisterwahl in Strausberg für ungültig. Grund sind fehlende Briefwahlunterlagen. Die Post wehrt sich gegen Vorwürfe.

Gernot Schmidt (SPD), Landrat des Kreises Märkisch-Oderland, erklärte die Wahl in Strausberg für ungültig.
Gernot Schmidt (SPD), Landrat des Kreises Märkisch-Oderland, erklärte die Wahl in Strausberg für ungültig.Patrick Pleul/dpa

Die Deutsche Post hat die Vorwürfe von Unregelmäßigkeiten bei den Abläufen der Briefwahl bei der annullierten Strausberger Bürgermeisterwahl zurückgewiesen. Wie eine Sprecherin der DHL Group dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) mitteilte, funktionieren die Abläufe alle ordnungsgemäß.

Die Bürgermeisterwahl in Strausberg wurde zuletzt für ungültig erklärt. Grund sind schwerwiegende Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl. Von mehr als 4000 versandten Wahlbriefen kamen laut Landrat Gernot Schmidt (SPD) nur 2835 bei der Wahlbehörde an. Rund 1170 Unterlagen fehlen.

Schmidt erstattete Anzeige gegen Unbekannt wegen Wahltäuschung. Brisant ist, dass sich das Postfach der Stadt für Wahlbriefe in einer Filiale befindet, die dem Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner (parteilos) gehört. Dieser hatte die Wahl am 15. Februar mit 22,5 Prozent der Stimmen für sich entschieden.

Der Landrat schrieb an die Stadt, dass Hübner von der Einlieferung der Wahlbriefe ins Postfach bis zum Weitertransport zur Stadt die Zugriffsmöglichkeit auf die Wahlbriefe gehabt habe. Weiter erhob er schwere Vorwürfe gegen die Post. Die Dokumentation der Anzahl der rückläufigen Wahlbriefe sei nicht durch die Post, sondern auf Initiative von Hübner durch ihn selbst geschehen. „Die Deutsche Post gab damit jeglichen neutralen Kontrollmechanismus entgegen der gewöhnlichen Praxis und ohne diesbezügliche Kenntnis der Stadt Strausberg aus der Hand,“ so Schmidt.

Die Post stellt gegenüber dem RBB weiter klar: „Wir möchten darauf hinweisen, dass auch für unseren Filialpartner vor Ort nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt und belastbare Fakten für einen möglichen Wahlbetrug derzeit nicht vorliegen.“