Die Bundespolizei kann ab dem 1. Oktober in mehreren großen Berliner Bahnhöfen Personen auf Waffen kontrollieren. Grund dafür ist ein allgemeines Waffenverbot, das die Bundespolizei nach eigenen Angaben für einen Monat in 15 Berliner Bahnhöfen sowie am Potsdamer Hauptbahnhof verhängt hat. Die Verfügung soll der „konsequenten Bekämpfung von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen“ dienen.
„Die Anzahl und die Intensität der Gewaltdelikte auf Bahnanlagen nehmen weiterhin zu“, teilte die Bundespolizei weiter mit. „Dabei werden häufig Messer und andere gefährliche Gegenstände eingesetzt.“ Unter das Verbot fallen demnach auch Reizgas und Schlaggegenstände.
- Berliner Hauptbahnhof
- Zoologischer Garten
- Friedrichstraße
- Alexanderplatz
- Gesundbrunnen
- Jungfernheide
- Wedding
- Spandau
- Ostbahnhof
- Warschauer Straße
- Ostkreuz
- Lichtenberg
- Neukölln
- Hermannstraße
- Südkreuz
- Potsdam Hauptbahnhof
Ein solches Verbot der Bundespolizei gab es an den Berliner Bahnhöfen zuletzt von Ende Mai bis Ende Juli. Dabei wurden nach Angaben der Bundespolizei fast 10.000 Menschen kontrolliert und es wurden mehr als 700 Waffen und andere Gegenstände beschlagnahmt. Da nun neu festgelegte Verbot gilt täglich zwischen 14 Uhr und 4 Uhr – bis einschließlich dem 27. Oktober.
Zudem gilt in Berlin seit Mitte Juli bereits ein von der Polizei erlassenes Verbot zum Mitführen von Messern in allen Bussen und Bahnen sowie an allen Stationen und Haltestellen. Bei Verstößen droht ein Strafgeld von bis zu 10.000 Euro. Der Berliner Senat verfügte das Verbot angesichts einer steigenden Zahl von Messerangriffen in der Hauptstadt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik hatte es in den vergangenen drei Jahren 324 solcher Angriffe gegeben.


