Justiz

Vorwurf Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft will Björn Höcke anklagen

AfD-Politiker Höcke verwendete in einer Rede die SA-Losung „Alles für Deutschland“ und wurde angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Halle glaubt an eine Verurteilung.  

Björn Höcke
Björn HöckeMartin Schutt/dpa

Die Staatsanwaltschaft Halle will Anklage gegen den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erheben. Wie der Spiegel berichtet, wird der Thüringer Landtag die Aufhebung von Höckes Immunität schon am Freitag erweitern.  

Grund für das Verfahren ist eine Rede Höckes in Merseburg im sachsen-anhaltischen Landtagswahlkampf 2021, die er mit den Worten „Alles für Deutschland“ beendete. Bei dem Spruch handelt es sich um eine „Losung der SA“, wie es beispielsweise in einem Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags heißt.

AfD-Politiker Björn Höcke darf als Faschist bezeichnet werden

Das Verwenden dieser SA-Losung ist im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar. Der damalige Vorsitzende der Grünen in Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, hatte AfD-Mann Höcke wegen dieses Spruchs angezeigt. 

Die Ermittler gehen davon aus, dass Höcke verurteilt wird. Schon gleich nach der Anzeige wandte sich die Staatsanwaltschaft an den Landtag, wie der Spiegel weiter schreibt: Bereits im November 2021 hatte der Thüringer Landtag demnach den Weg freigemacht für die Ermittlungen. Dem Vernehmen nach soll es in dem übermittelten Schreiben der Staatsanwaltschaft Halle an das Landesparlament in Erfurt heißen, man gehe nach den Ermittlungen von einer Verurteilung Höckes aus. Hintergrund ist der mögliche Straftatbestand der Volksverhetzung.

Das Nachrichtenmagazin zitiert aus dem Strafantrag Striegels: „Die Äußerung erfolgt als Abschluss einer durchorchestrierten Rede durch den Vertreter einer Partei, die in Thüringen Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist. Der angezeigte Redner darf gerichtsfest als ‚Faschist‘ bezeichnet werden, weil dieses Werturteil auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe“.