Wenn die Betriebs- und Heizkostenabrechnung zu lange auf sich warten lässt, kann dies von Vorteil für Mieterinnen und Mieter sein. Mögliche Nachforderungen, die in Zeiten gestiegener Energiepreise mitunter saftig ausfallen, müssen sie dann unter Umständen nicht bezahlen. Was Verbraucherinnen und Verbraucher dazu wissen sollten.
Grundsätzlich müssen Vermieterinnen und Vermieter oder die beauftragten Hausverwaltungen Nebenkostenabrechnungen innerhalb eines Jahres nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums vorlegen. Für das Jahr 2022 bedeutet das, dass die entsprechenden Abrechnungen in der Regel bis Ende Dezember 2023, allerspätestens aber Anfang Januar 2024 eingegangen sein müssen, da der 31. Dezember auf einen Sonntag fiel.
Kommt eine Abrechnung mit einer Nachforderung erst später an, können die Empfänger diese nach Angaben von Verbraucherschützern mit Hinweis auf den verspäteten Zugang zurückweisen. Einen entsprechenden Musterbrief, der Betroffenen bei der Formulierung hilft, gibt es beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Ausnahmen gelten allerdings, wenn Vermieter die verspätete Zustellung der Abrechnung nicht selbst zu verschulden haben.
Was tun, wenn die Abrechnung so lange auf sich warten lässt?
Jurist Jörg Spiel von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät dazu, sich bei ausbleibender Abrechnung trotzdem bei Vermieter oder Hausverwaltung zu melden. „Denn zum einen bietet die Abrechnung wertvolle Informationen über den Verbrauch“, erklärt er. „Zum anderen besteht die Möglichkeit, zwar eine Nachforderung zurückzuweisen, eine mögliche Gutschrift aber gleichzeitig anzufordern.“
Stimmt die Abrechnung überhaupt?
Rund die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen sind nach Angaben von Verbraucherschützern fehlerhaft. Das betrifft falsche Kalkulationen genauso wie Formfehler. Problematisch ist nach Angaben von VZB-Experte Spiel, dass Mieterinnen und Mieter zwar das Recht haben, Rechnungen und Belege, auf denen die Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Nicht nur für Laien ist eine solche Prüfung aber schwierig, da es viele Details zu beachten gilt.
Um einen Widerspruch einzulegen, ist wiederum ein berechtigter Verdacht vonnöten. Etwaige Bedenken zur Richtigkeit der Abrechnung müssen also begründet werden. Hilfe hierzu können Mieterinnen und Mieter bei den Verbraucherzentralen oder beim Mieterbund bekommen. Wer gegen seine Nebenkostenabrechnung Einspruch einlegen will, hat dafür maximal ein Jahr Zeit. Verbraucher- und Mieterschützer raten dazu, dies möglichst rasch zu tun.
Wie hoch sind die Betriebskosten im Schnitt?
Im Durchschnitt mussten Mieterinnen und Mieter für das Jahr 2022 laut dem aktuellen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes monatlich 2,28 Euro pro Quadratmeter für Betriebskosten zahlen. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung summierten sich die Kosten demnach bei Anfallen aller Betriebskostenarten auf 2755,20 Euro.
Insbesondere bei den Betriebskostenpositionen Grundsteuer, Wasser/Abwasser oder Müllbeseitigung ergeben sich laut Mieterbund aber regional teils erhebliche Preisunterschiede. Das gilt demnach auch für Heizkosten und Warmwasser, die mit durchschnittlich 1,07 Euro pro Quadratmeter und Monat den größten Posten der Betriebskosten ausmachen.
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