Ermittlungen eingestellt

Verleumdungs-Vorwurf des BSW: Robert Habeck muss 12.000 Euro zahlen

Das BSW und dessen Gründerin hatten Ex-Vizekanzler Habeck Verleumdung vorgeworfen und Strafanzeige gestellt. Die Ermittlungen wurden nun gegen eine Geldauflage eingestellt.

Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)Christoph Soeder/dpa

Das Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung gegen Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) ist eingestellt worden. Habeck musste stattdessen eine Geldauflage von 12.000 Euro zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit. Das Geld haben demnach drei gemeinnützige Vereine erhalten.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen aufgenommen, nachdem das BSW im November 2024 eine Strafanzeige gegen Habeck gestellt hatte. Ihm wurde vorgeworfen bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden am 30. August 2024 „inhaltlich unzutreffende Tatsachen“ über die Partei und deren Gründerin Sahra Wagenknecht geäußert haben.

Wagenknecht hatte angegeben, man wehre sich gegen die Behauptung Habecks, das BSW würde sich „für seine Meinung bezahlen lassen“, im Internet „Stimmen kaufen“ und „Trollarmeen aufbauen“.

„Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht“, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Weiter begründete die Staatsanwaltschaft die Entscheidung damit, dass das Bundesverfassungsgericht „im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts“ stelle. (mit dpa)