Berlin setzt auf mehr Carsharing-Autos mit Elektroantrieb, mehr Sharing-Angebote in den Außenbezirken und weniger E-Scooter, die auf Gehwegen rumstehen. Die Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität hat ihre Pläne am Dienstag den Verleihern von E-Tretrollern, Mietfahrrädern, Scootern und Carsharing-Fahrzeugen erläutert. Die neuen Regeln sollen am 1. September mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes in Kraft treten, wie die Senatsverwaltung mitteilte.
Kfz-Parkplätze werden in Abstellflächen für E-Roller umgewandelt
Für E-Tretroller und für Leih-Fahrräder soll es künftig immer mehr ausgewiesene Abstellflächen auf bisherigen Kfz-Parkplätzen geben. In deren Umgebung gilt dann ein Abstellverbot. Außerdem sollen die Anbieter verpflichtet werden, technische Lösungen zum geordneten Abstellen der Fahrzeuge einzuführen, etwa über einen obligatorischen Foto-Beleg oder über exakte Ortungssysteme.
Carsharing: Anbieter zahlen für E-Autos weniger Parkgebühren
Beim Carsharing soll die Elektrifizierung groß geschrieben werden. Dafür wird den Anbietern ohne feste Stationen künftig die Hälfte der Parkgebühren erlassen, aber nur für E-Autos. Diese sogenannten Freefloater sollen in allen Berliner Parkzonen außerdem von der geplanten Erhöhung der Kurzzeit-Parkgebühren ausgenommen werden.
Vor allem Carsharing-Unternehmen soll über Nebenbestimmungen der künftigen Sondernutzungserlaubnis vorgegeben werden, einen bestimmten Anteil ihrer Fahrzeuge täglich in den Stadtteilen außerhalb des S-Bahn-Rings anzubieten. Dort werden auch die Sondernutzungsgebühren herab- oder ausgesetzt, um zusätzliche Anreize für mehr Carsharing in den Außenbezirken zu schaffen.



