Berliner Pannenwahl

Verfassungsbeschwerde zur Wahlwiederholung: Staatsrechtler sieht kaum Chancen

43 Kläger – darunter mehrere Abgeordnete – wollen die Wahlwiederholung in Berlin stoppen. Staatsrechtler Ulrich Battis hält ihr Vorhaben für aussichtslos.

Das Bundesverfassungsgericht soll demnächst über die Klage zur Wahlwiederholung urteilen.
Das Bundesverfassungsgericht soll demnächst über die Klage zur Wahlwiederholung urteilen.dpa/picture alliance

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis gibt der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs für eine komplette Wahlwiederholung kaum eine Chance. Das Bundesverfassungsgericht werde sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unzulässig verwerfen, sagte Battis am Dienstag im Berliner Abgeordnetenhaus. Battis hatte ein Gutachten für die Stellungnahme der Berliner CDU-Fraktion erstellt, die am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde.

Auch inhaltlich hält Battis die Argumente der Kläger für falsch. „Mandatsrelevanz sagt, nur die Fehler, die sich auf die Zusammensetzung des Parlaments auswirken können, nur die sind relevant. Da sagt die Gegenseite, das missachtet das Berliner Gericht“, erläuterte Battis. „Das ist nicht richtig.“

Battis: Berliner Wahl „von vornherein zum Scheitern verurteilt“

Nach Einschätzung des Landesverfassungsgerichts sei die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten im September 2021 systemisch von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen. Die 43 Kläger sehen dies anders. „Ich kann nicht verstehen, warum eine Wahl komplett wiederholt wird, obwohl nicht in allen Wahllokalen Fehler passiert sind“, sagte der Grünen-Politiker und Mitkläger Bertram von Boxberg.

Bei der Pannenwahl war unter anderem zu wenig Zeit für die Stimmabgabe eingerechnet worden. „Dieser grundlegende Fehler hat dazu geführt, dass das Ganze in einem Schlamassel geendet hat“, widersprach Battis nun den Klägern. „Und deshalb widerspricht die Entscheidung des Verfassungsgerichts Berlin nicht materiell den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts.“ Battis rechnet damit, dass die Karlsruher Richter bald zu der Verfassungsbeschwerde Stellung nehmen.

CDU kritisiert Verfassungsbeschwerde

Beim Bundesverfassungsgericht wurde Mitte Dezember eine Verfassungsbeschwerde von 43 Klägerinnen und Klägern aus Berlin eingereicht, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs wenden. Darunter sind auch acht Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Insgesamt sind beim Bundesverfassungsgericht fünf Beschwerden eingegangen. Die Frist für Stellungnahmen dazu läuft am Dienstagabend ab.

Der Generalsekretär der Berliner CDU-Fraktion, Stefan Evers, kritisierte die Beschwerde. „Was sollen Menschen davon halten, dass Abgeordnete von SPD, FDP, Linken so kurz vor einer Wahl nach wie vor alles unternehmen, diese Wahl insgesamt zu unterbinden?“ Es stelle sich die Frage, was das mit den Menschen mache, die teilweise schon ihre Stimmen abgegeben hätten oder jetzt ihre Wahlbenachrichtigungen erhielten.

„Wir hoffen sehr, dass das Bundesverfassungsgericht hier ein schnelles und deutliches Zeichen setzt und eine klare Entscheidung fällt“, sagte Evers. „Das Vertrauen in die Demokratie in Berlin hat genug gelitten.“