Immer mehr Berliner beschweren sich nach Angaben der Verbraucherzentrale Berlin über falsch berechnete Stromkosten bei der Berlin ElVeBe GmbH. Obwohl die Kunden ihren Verbrauch gemeldet hätten, habe der Anbieter ihre Energiekosten wesentlich höher geschätzt. Dabei handele es sich um unzulässige Mehrkosten, teilte die Verbraucherzentrale am Dienstag mit. Kunden sollten sich davon nicht einschüchtern lassen, rät die Anlaufstelle und gibt Handlungsempfehlungen.
- Widersprechen Sie fehlerhaften Abrechnungen sofort und verlangen Sie eine Korrektur.
- Lassen Sie Ihren Verbrauch nicht schätzen, da der tatsächliche Verbrauch nicht berücksichtigt wird und die Abrechnung womöglich zu hoch ausfällt.
- Teilen Sie sowohl dem Versorger als auch dem Messstellen-/Netzbetreiber den abgelesenen Zählerstand mit.
- Dokumentieren Sie den Verbrauch am besten mit Fotos oder unter Anwesenheit von Zeugen.
- Der Versorger muss eine Neuberechnung auf der Grundlage tatsächlicher Ablesewerte vornehmen.
- Lassen Sie sich rechtlich beraten, falls der Anbieter auf fehlerhaften Abrechnungen beharrt.
Zu hohe Stromkosten in Berlin: Zahl der Beschwerden stark gestiegen
Laut der Verbraucherzentrale Berlin haben sich die Beschwerden gegen Berlin ElVeBe GmbH von Januar bis Juni 2024 im Vergleich zum gesamten Vorjahr verdreifacht. Die Beschwerden decken sich mit den Online-Rezensionen des Anbieters: Bei Google erhielt das Unternehmen im Durchschnitt von knapp 500 Bewertungen 1,2 Sterne.
Einige Kunden berichten, dass sie der Abrechnung widersprochen hätten und trotzdem weitere Mahnungen erhielten. Teilweise wurden die Beträge einfach trotzdem abgebucht. Stefan Z. schreibt: „Nach der Kündigung aufgrund Preiserhöhung, warten wir auf die Endabrechnung und unser Guthaben vergeblich. Kundenportal zeigt keine Funktionen mehr an. Auf E-Mails und Anrufe bekommt man keine Antworten.“
Bundesnetzagentur leitet Aufsichtsverfahren gegen Berlin ElVeBe GmbH
Die Beschwerden wurden an die Bundesnetzagentur weitergeleitet, die im August ein Aufsichtsverfahren gegen das Unternehmen einleitete. Bei dem Verfahren wird geprüft, ob sich der Anbieter an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Das Unternehmen stehe im Verdacht, bei der Schätzung der Energieverbräuche in den Abrechnungen nicht die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigten, teilte die Bundesnetzagentur mit. Außerdem habe es womöglich die Rechnungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen erstellt.


