Das Weiße Haus muss der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) wieder Zugang zum Präsidenten gewähren. Das hat ein Bundesrichter am Dienstag (Ortszeit) in Washington entschieden und dabei auf die in der US-Verfassung garantierte Pressefreiheit verwiesen. Der Richter Trevor McFadden, der vom Präsidenten Donald Trump ernannt worden war, erklärte, das Weiße Haus dürfe Journalisten nicht wegen deren Ansichten ausschließen.
McFadden entschied, dass das Urteil erst am 13. April in Kraft tritt, um der Regierung Zeit für einen Berufungsantrag zu geben. Zunächst war unklar, ob das Weiße Haus die Entscheidung McFaddens sofort in Kraft setzen würde.
AP: Urteil bestätigt Grundrecht der Pressefreiheit
Seit dem 11. Februar hat die US-Regierung die Nachrichtenagentur AP von mehreren offiziellen Veranstaltungen ausgeschlossen, wie etwa Pressetermine mit Trump im Oval Office oder an Bord der Air Force One. Hintergrund ist die Weigerung von AP, die weltweit bisher als Golf von Mexiko bekannte Meeresbucht als „Golf von Amerika“ zu bezeichnen. US-Präsident Trump hatte diese Namensänderung an seinem ersten Amtstag am 20. Januar per Dekret bestimmt.
Die Associated Press begrüßte das Urteil vom Dienstag. „Wir sind erfreut über die Entscheidung des Gerichts“, sagte AP-Sprecherin Lauren Easton laut einem Bericht der Nachrichtenagentur. „Das heutige Urteil bestätigt das Grundrecht der Presse und der Öffentlichkeit, frei und ohne staatliche Repressalien zu sprechen. Dies ist eine Freiheit, die für alle Amerikaner in der US-Verfassung garantiert ist.“ Zahlreiche Medienfirmen hatten an das Weiße Haus appelliert, die Entscheidung gegen die AP rückgängig zu machen.

