Justiz

NS-Parole „Alles für Deutschland“: Urteile gegen Höcke sind rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof lehnt die Revision von AfD-Politiker Björn Höcke gegen seine Verurteilung wegen des Verwendens einer NS-Parole ab. Somit ist Höcke nun rechtskräftig verurteilt.

Björn Höcke verwendete 2021 die Parole „Alles für Deutschland“.
Björn Höcke verwendete 2021 die Parole „Alles für Deutschland“.Karina Hessland/imago

Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen die Verurteilung des AfD-Politikers Björn Höcke wegen der Verwendung einer NS-Parole aufgehoben. Damit ist die Verurteilung gegen Höcke wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig.

Höcke hatte am 29. Mai 2021 als Redner auf einer öffentlichen Wahlveranstaltung in Merseburg die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet. Dabei handelt es sich um eine Parole der Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), deren öffentliche Verwendung verboten ist. Höcke war die Herkunft der Parole nach Ansicht des Gerichts bewusst.

Höcke wegen Verwendens der NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt

Nachdem deswegen gegen ihn Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet worden war, nutzte er am 12. Dezember 2023 als Redner auf einem „Stammtisch“ der AfD in einer Gaststätte in Gera erneut bewusst die Parole. Dabei sagte er die Worte „Alles für“ selbst und forderte die Anwesenden durch Armbewegungen auf, die Parole mit „Deutschland“ zu vervollständigen.

Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000 Euro. Höcke wandte sich an den BGH, der aber keine Rechtsfehler fand. Höcke habe die Parolen nicht in Ausübung seines Mandats als Abgeordneter benutzt, erklärte der BGH. Seine Äußerungen seien nicht vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. (mit AFP)