Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen die Verurteilung des AfD-Politikers Björn Höcke wegen der Verwendung einer NS-Parole aufgehoben. Damit ist die Verurteilung gegen Höcke wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig.
Höcke hatte am 29. Mai 2021 als Redner auf einer öffentlichen Wahlveranstaltung in Merseburg die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet. Dabei handelt es sich um eine Parole der Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), deren öffentliche Verwendung verboten ist. Höcke war die Herkunft der Parole nach Ansicht des Gerichts bewusst.
Höcke wegen Verwendens der NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt
Nachdem deswegen gegen ihn Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet worden war, nutzte er am 12. Dezember 2023 als Redner auf einem „Stammtisch“ der AfD in einer Gaststätte in Gera erneut bewusst die Parole. Dabei sagte er die Worte „Alles für“ selbst und forderte die Anwesenden durch Armbewegungen auf, die Parole mit „Deutschland“ zu vervollständigen.


