Potsdamer Landtag

BSW-Dissidenten: Machtpoker um Gruppe Wir für Brandenburg geht in Verlängerung

Die Anerkennung der Gruppe Wir für Brandenburg im Potsdamer Landtag ist vertagt. Die Sache ist längst nicht so glatt, wie SPD und CDU es gerne hätten.

Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski (v.l.n.r.) im Brandenburger Landtag
Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski (v.l.n.r.) im Brandenburger LandtagSoeren Stache

Es gibt Tage im Parlamentsbetrieb, an denen das Spannendste das ist, was nicht passiert. Im Brandenburger Landtag war der 19. März 2026 ein solcher Tag. Auf der Tagesordnung stand zunächst der Antrag auf Anerkennung der Gruppe Wir für Brandenburg – jenes Zusammenschlusses dreier BSW-Dissidenten, der seit Wochen die Potsdamer Landespolitik beschäftigt und den die Berliner Zeitung von Beginn an kritisch begleitet hat.

Doch André von Ossowski, einer der drei Abgeordneten, nahm den Antrag kurz vor der Behandlung selbst von der Tagesordnung. Der Grund: Es gibt schlicht keine rechtliche Grundlage. Noch nicht.

Eine dritte Lesung als Bremsklotz

Was war geschehen? Die BSW-Restfraktion hatte eine dritte Lesung des Fraktionsgesetzes beantragt – jenes Gesetzes also, das erst geändert werden muss, damit eine Gruppe wie Wir für Brandenburg überhaupt anerkannt werden kann. Vor einer dritten Lesung muss der Hauptausschuss noch einmal tagen. Das dauert. Mindestens vier Wochen, bis zum April-Plenum. Und solange es kein geändertes Fraktionsgesetz gibt, kann es keine Anerkennung geben. Kein Gesetz, kein Antrag, keine Gruppe. So einfach ist Parlamentsrecht manchmal.

Falk Peschel, parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion, machte aus seiner Genugtuung keinen Hehl. „Dass der Antrag zur Anerkennung der Gruppe Wir für Brandenburg nun auf das nächste Plenum verschoben wurde, ist ein Erfolg unseres parlamentarischen Vorgehens“, befand Peschel gegenüber dieser Zeitung. Die BSW-Fraktion habe mit der beantragten dritten Lesung des Fraktionsgesetzes den nötigen Druck erzeugt.

Dann wurde er grundsätzlich: „Jetzt sollten alle Abgeordneten die Zeit nutzen, um in sich zu gehen und sich ernsthaft zu fragen, ob sie der Demokratie in Brandenburg mit der Anerkennung einer Beutegemeinschaft, deren einziger Zweck die Absicherung finanzieller Zuwendungen aus der Landeskasse ist, wirklich einen so schweren Schaden zufügen wollen.“

Beutegemeinschaft – das Wort sitzt. Und es trifft einen Nerv, der über die Potsdamer Landespolitik hinausreicht.

Das demokratietheoretische Problem

Denn der Aufschub ändert nichts am Grundproblem, das diese Zeitung in den vergangenen Wochen ausführlich beleuchtet hat. Es geht um weit mehr als eine Verfahrensfrage. Es geht um die Frage, ob ein Parlament seine eigenen Spielregeln ändern darf, um eine bestimmte Machtkonstellation zu ermöglichen – und ob das noch mit dem zu vereinbaren ist, was man gemeinhin unter demokratischer Selbstbindung versteht.

Zur Erinnerung: Das Fraktionsgesetz wurde einst verschärft, um parlamentarischen Gruppen unterhalb der Fraktionsstärke das Leben schwerzumachen. Es war die sogenannte Lex AfD. Dass das Gesetz dabei möglicherweise verfassungsrechtliche Probleme aufwarf, störte damals niemanden – auch nicht, als in der vergangenen Legislatur die Freien Wähler von einer Fraktion zu einer Gruppe schrumpften und alle Beteiligten das Gesetz noch einmal hätten prüfen können.

Jetzt aber, da drei Abgeordnete aus dem BSW ausgetreten sind und sich als Hilfstruppe einer SPD/CDU-Minderheitskoalition anbieten, fällt der Landtagsverwaltung plötzlich auf, dass das Gesetz „womöglich nicht verfassungskonform“ sei. Die alte „Lex AfD“ soll in eine „Lex Wir für Brandenburg“ umgewandelt werden – und, so der Plan, nach der Anerkennung der Gruppe womöglich wieder zurückgeändert werden. Gesetzgebung als Drehtür: rein, wenn es passt, raus, wenn es nicht mehr nützt.

Drei Abgeordnete, keine gemeinsame Linie

Hinzu kommt ein Problem, das bei aller Verfahrensdebatte gerne übersehen wird: die Frage, ob Wir für Brandenburg überhaupt eine politisch kohärente Einheit darstellt. Diese Zeitung hat das Abstimmungsverhalten der drei Abgeordneten André von Ossowski, Melanie Matzies und Reinhard Simon in den Januar- und Februarplenen ausgewertet. Das Ergebnis war ernüchternd.

Die BSW-Abgeordneten Christian Dorst, Falk Peschel, Gunnar Lehmann, Jenny Meyer, Niels-Olaf Lüders und Andreas Kutsche (v.l.n.r.) im Potsdamer Landtag
Die BSW-Abgeordneten Christian Dorst, Falk Peschel, Gunnar Lehmann, Jenny Meyer, Niels-Olaf Lüders und Andreas Kutsche (v.l.n.r.) im Potsdamer LandtagSoeren Stache

Beim BSW-Antrag zum Vergabemindestlohn stimmte von Ossowski dafür, Matzies enthielt sich, Simon reagierte gar nicht. Beim Windkraftmoratorium enthielt sich von Ossowski, Matzies stimmte dagegen, Simon enthielt sich. Bei einem AfD-Antrag zu Gewalt an Schulen votierten von Ossowski und Matzies dagegen, Simon enthielt sich. Die Anwesenheitsquote der drei bei Abstimmungen war nach Beobachtungen die schlechteste aller Gruppierungen im Landtag.

Was sich daraus ablesen lässt: Hier bildet sich keine politische Kraft mit gemeinsamer Programmatik. Hier finden sich drei Abgeordnete zusammen, die aus dem BSW herausgefallen sind und eine formale Struktur brauchen, um parlamentarisch relevant zu bleiben – und einer umstrittenen Koalition Stabilität zu bieten.

Vier Wochen Bedenkzeit

Nun also vier Wochen Pause. Vier Wochen, in denen der Hauptausschuss tagen muss, bevor die dritte Lesung des Fraktionsgesetzes im April-Plenum stattfinden kann. Vier Wochen, in denen die Steuerzahler die zusätzlichen Mittel für eine anerkannte Gruppe noch nicht aufbringen müssen. Und vier Wochen, in denen alle Beteiligten – wie Peschel es formulierte – „in sich gehen“ können.

Ob sie das tun werden, steht auf einem anderen Blatt. Die Mehrheitsverhältnisse im Landtag sprechen dafür, dass SPD und CDU die Gesetzesänderung im April durchziehen werden. Aber der Aufschub hat eines bewirkt: Er hat Zeit verschafft. Zeit für Öffentlichkeit, für Debatte, für die Frage, ob es wirklich im Sinne der Brandenburger Bürger ist, mitten in der Legislatur ein Gesetz so zu ändern, dass es exakt einer Konstellation nützt – und es danach möglicherweise wieder zurückzudrehen.

In einer funktionierenden Demokratie gelten Regeln unabhängig davon, wem sie gerade nützen. In Potsdam entsteht seit Wochen der Eindruck, dass dieses Prinzip zur Verhandlungsmasse geworden ist. Der Aufschub vom 19. März ändert daran nichts Grundsätzliches. Aber er macht das Spiel sichtbarer. Und manchmal ist Sichtbarkeit der erste Schritt zur Korrektur.

Die Berliner Zeitung hat André von Ossowski zum geschilderten Vorgang befragt. Unter anderem wollte die Redaktion wissen, warum er den Antrag auf Anerkennung der Gruppe Wir für Brandenburg vollständig von der Tagesordnung nehmen ließ, weshalb er nicht dem Vorschlag der Landtagsverwaltung folgte, den Vorgang an den Hauptausschuss zu überweisen, und ob er weiterhin daran festhält, seine parlamentarische Kleingruppe als Fraktion anerkennen zu lassen. Bis zum Redaktionsschluss blieb eine Antwort von Ossowski auf diese Anfrage aus.