Über das Bürgergeld, besonders über die Kürzungen der Leistungen beispielsweise bei Nichterscheinen im Jobcenter, hat es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen und Forderungen aus der Politik gegeben. Das Magazin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat jeweils Anfang 2024 und 2025 über 3000 Jobcenter-Beschäftigte befragt, welche Kürzungsmöglichkeiten sie sich wünschen würden.
Derzeit gibt es folgende Möglichkeiten der Sanktionierung: gestaffelte Kürzungshöhen von zehn, 20 oder 30 Prozent des Regelbedarfs, je für das erste, zweite oder dritte Nichterscheinen im Jobcenter oder für Verletzungen der Mitwirkungspflichten. Seit Anfang 2024 ist auch die vollständige Kürzung des Bürgergelds (bei Weiterzahlung der Miete) vorgesehen, wenn eine Person, die bereits vorher schon einmal sanktioniert wurde, ein konkret bestehendes Arbeitsangebot ablehnt.

Mit einem Abo weiterlesen
- Zugriff auf alle B+ Inhalte
- Statt 9,99 € für 2,00 € je Monat lesen
- Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein B-Plus? Melden Sie sich an
Doch lieber Print? Hier geht's zum Abo Shop
