Kriminalität

Über 13 Kilo Kaviar: Schmuggelware im Wert von fast 12.000 Euro beschlagnahmt

Berliner Zöllner entdecken bei Fahrzeugkontrolle geschützten Kaviar und illegale Medikamente. Die verbotene Ware war in einem Geheimfach versteckt.

Über 13 Kilo Kaviar als Schmuggelware gingen den Behörden ins Netz.
Über 13 Kilo Kaviar als Schmuggelware gingen den Behörden ins Netz.sarymsakov/imago

In Berlin haben Einsatzkräfte des Hauptzollamtes bei einer Fahrzeugkontrolle einen umfangreichen Schmuggelversuch aufgedeckt: Insgesamt 13,23 Kilogramm Kaviar sowie knapp 1400 Stück diverser Arzneimittel wurden dabei sichergestellt, wie die Behörde mitteilte. Der Fund liegt bereits einige Zeit zurück, da der beschlagnahmte Kaviar zunächst in einem zolleigenen Labor auf seine Artenschutzrelevanz untersucht werden musste.

Die Kontrolle ereignete sich dabei den Angaben zufolge bei einem ukrainischen Fahrzeug mit sechs Insassen. Bei der Überprüfung gaben die Reisenden an, sich mitgeführte Waren innerhalb der Freimengen zu befinden. Im Fahrzeug fanden sich jedoch zahlreiche weitere Gepäckstücke und Kartons mit Adressaufklebern – offenbar Kurierware, die für Empfänger in Belgien bestimmt war.

Auch Arzneimittel wurden gefunden

Die Schmuggelware verbarg sich laut dem Zoll in einem bauartbedingten Hohlraum des Fahrzeugs, in dem die Zöllner eine Styroporkiste entdeckten. In dieser befanden sich über 13 Kilogramm schwarzer Kaviar sowie zwei Gläser roten Kaviars. Der schwarze Kaviar entpuppte sich nach Laboruntersuchung als Produkt des Amur-Störs – einer laut des Washingtoner Artenschutzabkommens gefährdeten Fischart. Der Verkaufswert des Kaviars in Deutschland liegt bei etwa 11.780 Euro. Der endgültige Zollwert muss allerdings noch berechnet werden und hängt vornehmlich vom damaligen Marktpreis in der Ukraine ab.

Auch bei den sichergestellten 1364 Arzneimitteln handelt es sich um Ware, die nicht für den persönlichen Gebrauch mitgeführt wurde. Die Medikamente waren offenbar für eine Privatperson in Belgien bestimmt – ein klarer Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.

Der Zoll leitete zwei Steuerstrafverfahren ein: eines wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und das Artenschutzabkommen und ein weiteres wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Die gesamte verbotene Ware wurde beschlagnahmt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro durch den Fahrer durfte das Fahrzeug seine Fahrt fortsetzen.