Die Trostfrauen-Statue auf dem Unionplatz im Ortsteil Moabit muss beseitigt werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Der Streit um die Statue in Berlin-Mitte dauert nun schon einige Jahre an. Es handelt sich dabei um die Nachbildung einer Skulptur aus Seoul zur Erinnerung an die „Trostfrauen“ – Opfer sexueller Gewalt durch das japanische Militär. Die Originalstatue ist in Südkoreas Hauptstadt Seoul vor der japanischen Botschaft aufgestellt.
Die Statue auf dem Unionsplatz in Moabit wurde 2020 durch das Bezirksamt genehmigt. Der Korea-Verband e.V. hatte damals die Erlaubnis erhalten, die „Trostfrau“ als „temporäre Kunst im öffentlichen Raum“ für ein Jahr aufzustellen. Diese Genehmigung wurde anschließend um ein weiteres Jahr verlängert. Weil sich der Verband und das Bezirksamt im Folgejahr nicht über den weiteren Umgang einig werden konnten, hieß es zunächst, dass der Verband die Statue entfernen müsse. Der Bezirk monierte vor allem, dass das Kunstwerk ohne Wettbewerbsverfahren aufgestellt worden sei.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte daraufhin – ebenfalls in einem Eilantrag – beschlossen, dass die Statue bis zum 28. September 2025 geduldet werden müsse. Nun hat das Gericht diese Entscheidung überworfen und sich gegen den Verbleib der Statue ausgesprochen. Dagegen kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden.
Verwaltungsgericht: „Verpflichtung zur Entfernung der Statue zu Recht ergangen“
„Der Antragsteller habe keinen Anspruch auf weitere Duldung der Statue im öffentlichen Straßenland glaubhaft gemacht. Denn er habe keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Sondernutzungsgenehmigung nach dem Berliner Straßengesetz“, hieß es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Und weiter: „Dem Interesse des Antragstellers stünden die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Chancengleichheit und der Planungshoheit des Bezirks entgegen.“


