Irrtümlich getötet?

Tödliche Schüsse auf 21-Jährigen – Polizist in Oldenburg angeklagt

Der 21-jährige Lorenz war im Frühjahr in Oldenburg durch Schüsse eines Polizisten getötet worden. Die Staatsanwaltschaft spricht in der Anklage von einem vermeidbaren Irrtum.

Der 21-jähirge Lorenz war in der Nacht zu Ostersonntag von hinten erschossen worden.
Der 21-jähirge Lorenz war in der Nacht zu Ostersonntag von hinten erschossen worden.Sina Schuldt

Im niedersächsischen Oldenburg ist im Fall des getöteten 21-jährigen Lorenz ein Polizist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Dem Polizist wird vorgeworfen, Lorenz in der Nacht auf Ostersonntag von hinten erschossen zu haben. Dabei soll Lorenz mindestens dreimal getroffen worden sein – am Oberkörper, der Hüfte und am Kopf. Der 21-jährige Lorenz starb im Krankenhaus.

„Ein vorsätzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden“, hieß es. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging der Polizist davon aus, er werde mit einem Messer angegriffen. Tatsächlich versprühte Lorenz Reizgas gegen den Beamten, ein mitgeführtes Messer benutzte er aber nicht. Demnach wollte der 21-Jährige fliehen, um nicht festgenommen zu werden. Das hätte der Polizist laut Anklage erkennen müssen. Sein Irrtum sei vermeidbar gewesen, heißt es weiter. Über die Zulassung der Anklage und die Prozesseröffnung entscheidet das Landgericht Oldenburg.

Die tödlichen Schüsse auf den 21-jährigen Schwarzen Mann sorgten für viel Anteilnahme und deutliche Kritik am Vorgehen der Polizei. In Oldenburg kam es etwa zu einer Demonstration mit tausenden Teilnehmern.

Landesinnenministerin Behrens weist „pauschalen Vorwürfe in Richtung Polizei“ zurück

Niedersachsens Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete die Anklage der Staatsanwaltschaft als Zeichen für eine funktionierenden Rechtsstaat. „Die Ermittlungsbehörden in Niedersachsen arbeiten unabhängig, unvoreingenommen und rechtskonform“, sagte sie. „Ausschließlich das Gericht hat nun die schwierige Aufgabe, die Abläufe dieser verhängnisvollen Nacht möglichst lückenlos zu rekonstruieren und Recht zu sprechen.“ Es gelte die Unschuldsvermutung.

Weiterhin wies Behrens „viele der pauschalen Vorwürfe in Richtung Polizei und Staatsanwaltschaft“ in dem Fall zurück. Dies gelte „bei allem Verständnis für die Trauer und die Wut“, die der Tod des 21-Jährigen ausgelöst habe. Der Fall habe bis heute „Auswirkungen auf die gesamte Polizei in Niedersachsen“, fügte Behrens hinzu.