Ein umstrittener Gesetzesentwurf über die Einführung der Todesstrafe in Israel hat eine erste parlamentarische Hürde genommen. Wie die Times of Israel berichtete, wurde der von der Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützte Gesetzentwurf in erster Lesung mehrheitlich angenommen.
Um das Vorhaben tatsächlich umzusetzen, bedarf es aber noch zwei weiterer Lesungen. Dem Gesetzentwurf nach soll die Todesstrafe für Personen gelten, die Israelis „aus rassistischen Motiven“ und „mit dem Ziel, dem Staat Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden“ töten, hieß es.
Todesstrafe in Israel zuletzt für Adolf Eichmann angewendet
Kritiker bemängeln, dass die Regelung damit faktisch nur für Täter gelten würde, die Juden ermorden, nicht jedoch für jüdische Terroristen. Der Gesetzentwurf von Son Har-Melech sieht vor, dass israelische Gerichte die Todesstrafe gegen Personen verhängen müssen, die einen nationalistisch motivierten Mord an einem israelischen Staatsbürger begangen haben.
Richter an Militärgerichten im Westjordanland sollen Straftäter mit einfacher Mehrheit statt einstimmig zum Tode verurteilen dürfen. Der Gesetzentwurf würde auch die Möglichkeit beseitigen, dass regionale Militärkommandanten solche Urteile umwandeln können.
Zuletzt hatte es etwa Anfang 2023, also vor dem Beginn des Gaza-Kriegs, im Parlament den Versuch gegeben, die Todesstrafe einzuführen. Damals stimmten die Abgeordneten in der ersten Lesung zwar mehrheitlich dafür, letztlich scheiterte der Entwurf jedoch aufgrund des starken Widerstands innerhalb der Regierung und der Sicherheitsdienste.


