In unmittelbarer Nähe der Privatwohnung von Rammstein-Sänger Till Lindemann in Berlin hat es eine Farbattacke gegeben. Medienberichten zufolge haben die Täter „Till Lindemann is a rapist Hate U“ an eine Wand neben der Wohnung gesprüht. Auf Deutsch: „Till Lindemann ist ein Vergewaltiger, ich hasse dich“. Wer dahinter steckt, ist unklar.
Der Vorfall vor Lindemanns Privatwohnung habe sich am 28. Juni ereignet, zwei Tage nachdem es eine Attacke auf den Firmensitz von Rammstein gegeben hatte. Mehrere Scheiben waren am Firmensitz in der Nacht zu Montag eingeschmissen worden. Für diese Attacke gibt es ein Bekennerschreiben. Der Staatsschutz ermittelt.
Vorwürfe gegen Till Lindemann: Ermittlungen in Vilnius eingestellt
Unter anderem eine Gruppe namens „North East Antifa Berlin“ hatte auf Twitter auf die Firmensitz-Attacke hingewiesen und auf die Seite „Kontrapolis“ aufmerksam gemacht, die sich als „offene Nachrichten- und Debatten-Plattform“ und „Teil der emanzipatorischen, anti-autoritären und revolutionären Kämpfe in dieser Stadt“ beschreibt. Dort heißt es: „Die Frontscheiben wurden eingeschlagen und unter dem hässlichen Rammstein-Logo steht nun ‚Keine Bühne für Täter‘.“ Der Polizeisprecher sagte: „Dem müssen wir natürlich nachgehen. Insofern hat der Staatsschutz die Ermittlungen übernommen.“
In den vergangenen Wochen hatten mehrere Frauen – teilweise anonym – Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann erhoben. Sie schilderten Situationen, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollten. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Lindemann hatte Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen.
Ein Teil der Vorwürfe bezog sich auf ein Rammstein-Konzert in Vilnius. Die Polizei in Litauen entschied, keine Ermittlungen gegen die Band oder andere Personen aufzunehmen; die dortige Staatsanwaltschaft bestätigte die Entscheidung vor einer Woche. Bei der Prüfung seien „keine objektiven Tatsachenbeweise“ ermittelt worden, die belegen würden, dass die Frau körperlicher oder seelischer Nötigung oder anderen Gewalttaten sexueller Natur ausgesetzt war oder dass sie zum Gebrauch von Betäubungsmitteln gezwungen oder bestohlen wurde, hieß es.



