Die Verfassungsrichter von Thüringen haben die Verlängerung einer nächtlichen Ausgangssperre während den Corona-Jahren für verfassungswidrig erklärt. Von der Landesverordnung aus dem Januar 2022 waren alle betroffen, die nicht geimpft oder von einer Infektion genesen waren. Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Verordnung nicht den formellen Anforderungen genügt habe. Außerdem seien die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mit dem Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit vereinbar.
Diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und nicht auf die gesamte Zeit der Corona-Pandemie, informierte eine Gerichtssprecherin. Angegriffen worden war die Verordnung damals von der Thüringer AfD-Landtagsfraktion, die eine Überprüfung verlangt hatte. Es ging unter anderem um die Zulässigkeit der damals verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Menschen. In anderen Punkten verwarf der Verfassungsgerichtshof den Normenkontrollantrag der AfD als unzulässig.
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