Im Streit um den Umgang mit einem Korrespondenten russischen Medienimperiums Rossija Sewodnja in Deutschland hat sich das Berliner Landesamt zu dem von Moskau angeprangerten Fall geäußert. Anders als von Russland dargestellt sei dem Mann nicht die Aufenthaltserlaubnis entzogen worden, sondern ihm sei lediglich eine Verlängerung seiner abgelaufenen Erlaubnis verwehrt worden.
Die Pässe der Ehefrau und der Tochter wurden von der Polizei „nach Aushändigung in Verwahrung genommen“, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Das Landesamt habe zuvor ein Amtshilfeersuchen an die Polizei gerichtet. Weitere Angaben machte die Behörde nicht.
Russland spricht von „willkürlichem Vorgehen“
Nach einem Bericht des Spiegel war für das Berliner Landesamt die rechtliche Grundlage entfallen, dass der Vertreter einer russischen staatlichen Medienholding weiter in Deutschland bleiben konnte. In einem Bescheid forderte die Behörde demnach ihn und seine Familie auf, die Bundesrepublik bis spätestens 19. August zu verlassen. Hintergrund sei, dass der Europäische Rat die Mediengruppe bereits im Februar 2023 auf die EU-Sanktionsliste gesetzt habe.
Wie der Spiegel berichtete, wurde der Korrespondent am 6. Juni bei der Einreise nach Deutschland abgewiesen, da seine Aufenthaltspapiere nicht verlängert worden waren. Die staatliche Mediengruppe Rossija Sewodnja ist mit EU-Sanktionen belegt, zu ihr gehören auch die bekannte Nachrichtenagentur Ria Nowosti und das Internetportal Sputnik.


