Das Amtsgericht Leipzig hat laut einem Bericht der Bild-Zeitung einen Strafbefehl gegen den Schlagersänger und Moderator Stefan Mross verhängt. Dem 47-Jährigen werde vorgeworfen, im Frühjahr 2022 in einem Hotel einen Mann geschlagen zu haben.
Die Bild-Zeitung zitiert die Staatsanwaltschaft mit den Worten: „Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung geführt. Im Ergebnis dieser Ermittlungen ergab sich ein hinreichender Tatverdacht.“ Mross legte laut Bericht keinen Einspruch ein, der Strafbefehl sei inzwischen rechtskräftig. Unklar sei, wie viel Geld Mross zahlen musste. Es seien weniger als 90 Tagessätze gewesen. Trotzdem gelte Mross nun als vorbestraft.
Stefan Mross: „Er hatte es ganz klar darauf angelegt, dass ich ausflippe“
Mross erklärte gegenüber der Bild-Zeitung, dass er am Tag der angeblichen Körperverletzung in einem Leipziger Hotelrestaurant gesessen habe. Dort sei er von einem jungen Mann wiederholt als „Schlager-Fuzzi“ und „Playback-Künstler“ beschimpft worden. Als der Mann dem Sänger bis zum Hotelzimmer gefolgt sei und die Beleidigungen wiederholt habe, habe Mross den Verfolger am Kragen gepackt.



