Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bau einer Unterkunft für Flüchtlinge in Pankow vorerst verschoben werden muss. Wie das Gericht mitteilte, erwies sich eine für das Bauvorhaben erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung als nicht hinreichend bestimmt und deshalb rechtswidrig.
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau plant seit mehreren Jahren den Bau von Unterkünften für etwa 420 Geflüchtete in zwei Innenhöfen in der Kavalierstraße bzw. der Ossietzkystraße.
Berliner Naturschutzorganisationen wehrten sich gegen Flüchtlingsunterkunft
Für das Bauprojekt erteilte das Bezirksamt Pankow der Gesobau im Juli 2025 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Drei Berliner Naturschutzvereinigungen sahen dabei jedoch die Belange des Artenschutzes in Bezug auf geschützte Brutvögel sowie Fledermäuse nicht hinreichend gewahrt und legten beim Bezirksamt Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung ein.
Um mit den vorbereitenden Baumaßnahmen (Vegetationsbeseitigung) schon vor Abschluss des laufenden Widerspruchsverfahrens beginnen zu können, stellte die Gesobau einen gerichtlichen Eilantrag, den das Verwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen hat.
Die Ausnahmegenehmigung sei schon deshalb rechtswidrig, weil nicht hinreichend deutlich werde, für welche geschützten Tierarten sie gelte und auf welche genehmigungspflichtigen Beeinträchtigungen sie sich beziehe. In ihrer jetzigen Form erwecke sie „vielmehr den Eindruck einer unzulässigen naturschutzrechtlichen Blankoermächtigung“, so das Gericht. Eine weitere inhaltliche Prüfung der Ausnahmegenehmigung hat die erkennende Kammer daher nicht vorgenommen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


