Die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion hat gefordert, dass öffentliche Krankenhäuser verpflichtet werden, Abtreibungen anzubieten. „Das solle auch für konfessionelle Kliniken gelten, wenn sie mit öffentlichen Mitteln finanziert werden“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge der taz. Anlass von Wegges Äußerung ist die Veröffentlichung des Abschlussberichts des Forschungsprojekts „Elsa“ über die Versorgungslage ungewollt schwangerer Frauen.
Ein zentrales Ergebnis des Forschungsprojekts ist, dass die Versorgung für ungewollt Schwangere, die abtreiben wollen, regional sehr unterschiedlich und oftmals eher schlecht ist. In Lippstadt, in Nordrhein-Westfalen, hatte ein Chefarzt gegen sein Klinikum geklagt, weil dieses ihm nach der Fusion mit einem katholischen Träger untersagt hatte, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. In erster Instanz wurde seine Klage in der vergangenen Woche abgewiesen.
Schwangerschaftsabbrüche sollen aus Strafgesetzbuch verschwinden
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen – etwa nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für die Gesundheit der Mutter oder innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Beratung – straffrei. Seit Längerem wird diskutiert, Abbrüche in der Frühphase aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und zu entkriminalisieren.


