Die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, dass die Sozialbeiträge für Gutverdiener im kommenden Jahr deutlich steigen dürften. Ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenzen wie vorgeschrieben in Anpassung an die Lohnentwicklung spürbar anzuheben.
Geplant ist laut dem Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums, der am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP vorlag, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8450 Euro monatlich oder 101.400 im Jahr ansteigt. In diesem Jahr liegt der Monatswert bei 8050 Euro.
Arbeitnehmer bekommen 37 Euro weniger netto
Die Beiträge steigen bei einem Satz von 18,6 Prozent um rund 74 Euro pro Monat – je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für betroffene Arbeitnehmer heißt das: 37 Euro weniger netto im Monat, also 444 Euro weniger im Jahr.
Die Erhöhung hat zur Folge, dass Gutverdiener demnächst auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zu zahlen haben. Sie erwerben aber in der Rentenversicherung damit auch entsprechend höhere Ansprüche. Grenzwerte in gleicher Höhe gelten auch für die Arbeitslosenversicherung. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten eigene Werte.
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist dem Bericht zufolge ein Anstieg der Bemessungsgrenze von derzeit jeweils monatlich 5512,50 Euro auf 5812,50 Euro (69.750 Euro im Jahr) geplant. Angehoben werden soll auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Bei rund 16 Prozent Beitragssatz zahlen betroffene Arbeitnehmer 48 Euro mehr – geteilt mit dem Arbeitgeber. Dies macht 24 Euro weniger netto im Portemonnaie pro Monat aus, beziehungsweise 288 Euro im Jahr.


