Berliner Familien mit kleinem Einkommen können ab sofort einen finanziellen Zuschuss für ihre Urlaubsreisen beantragen. Dies gilt sowohl für die bevorstehenden Herbst- und Winterferien als auch für Reisen mit jüngeren Kindern außerhalb der regulären Schulferien, wie der Deutsche Familienverband mitteilte.
Für den Zuschuss müssen Interessierte ihren Wohnsitz in Berlin haben und ihren Urlaub im Jahr 2024 in einer gemeinnützigen Ferienstätte, wie einer Jugendherberge, verbringen. Bis zu 14 Übernachtungen in gemeinnützigen Ferienwohnungen, -häusern oder Familienzimmern werden gefördert. Die Antragsteller dürfen Sozialleistungen beziehen und müssen Angaben zu ihrem Einkommen machen. Mit einem Online-Rechner können Interessierte herausfinden, ob sie berechtigt sind.
Deutscher Familienverband: Berliner können Urlaubszuschuss online beantragen
Nach der Feststellung der Förderberechtigung kann der Reisekostenzuschuss direkt online angefordert werden. Die Bearbeitung kann derzeit rund vier Wochen dauern. Der Zuschuss kann alle zwei Jahre beantragt werden. Mit der Initiative sollen Familien unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund reisen und sich erholen können.
Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln der Senatsverwaltung für Familie. Die Antragsprüfung und Mittelvergabe erfolgt durch den Deutschen Familienverband.
Quelle: Deutscher Familienverband e.V.


