Missbrauch

Berlin: Vorbestrafter Pfleger soll Hilfsbedürftige in 71 Fällen missbraucht haben

Über zwei Jahre soll ein Pfleger in einer Einrichtung geistig und körperlich eingeschränkte Menschen missbraucht haben. Das Berliner Landgericht erhob Anklage. 

Über zwei Jahre soll ein 34-jähriger Heilerziehungspfleger Bewohner und Bewohnerinnen einer Wohngruppe sexuell missbraucht haben. 
Über zwei Jahre soll ein 34-jähriger Heilerziehungspfleger Bewohner und Bewohnerinnen einer Wohngruppe sexuell missbraucht haben. Sonja Wurtscheid/dpa

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der Kranke und Hilfsbedürftige in 71 Fällen sexuell missbraucht haben soll. Ein 34 Jahre alter Heilerziehungspfleger soll sich demnach mehr als zwei Jahre an sechs sowohl geistig als auch körperlich schwerst eingeschränkten Frauen und Männern sexuell vergangen haben, wie die Berliner Behörde am Freitag mitteilte

Laut den Angaben wurde der Mann wegen Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses in mehreren Fällen, sexueller Nötigung, Vergewaltigung sowie wegen des Herstellens, Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Schriften angeklagt.

Mutmaßlicher Vergewaltiger sitzt in Untersuchungshaft

Der Mann, der seit letzten Jahres in Untersuchungshaft sitzt, soll für die Bewohner und Bewohnerinnen einer Wohngruppe in einer Einrichtung in Biesdorf verantwortlich gewesen sein.

Diese sollen aufgrund ihrer Beeinträchtigung allenfalls eingeschränkt in der Lage gewesen sein, einen konkreten Willen zu bilden oder zu äußern. Der Beschuldigte soll diesen Umstand genutzt haben, um innerhalb von zwei Jahren verschiedene sexuelle Handlungen an den Bewohnern und Bewohnerinnen vorzunehmen.

Missbrauchsfall: Ermittler stießen zufällig auf die Dateien

Die mutmaßlichen Tatopfer selbst konnten aufgrund ihrer Beeinträchtigungen nicht vernommen werden. Der Angeschuldigte soll allerdings eigenhändig Bild- und Videoaufnahmen von den Taten gefertigt haben. Im Rahmen einer Durchsuchung wegen des Verdachts des Verbreitens von kinderpornografischer Schriften, stießen Ermittler damals auf Dateien zu den Geschehnissen in der Wohngruppe.

Neben einer erneuten Verurteilung des bereits im Jahr 2020 wegen Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Schriften rechtskräftig verurteilten Mannes strebt die Staatsanwaltschaft Berlin auch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Berlin an.