Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Bewohner von Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg grundsätzlich in Einzelzimmern unterzubringen sind. Doppelzimmer sind nur noch ausnahmsweise zulässig. Das geht aus einer Pressemitteilung zu einem entsprechenden Berufungsurteil des Gerichts vom Mittwoch hervor.
Geklagt hatte der Betreiber eines Senioren-Wohnparks in Erkner, der seit November 1995 eine Einrichtung mit 117 Pflegeplätzen führt. Davon entfallen 27 auf Einzel- und 45 auf Doppelzimmer.
Der Betreiber hatte beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg die Feststellung beantragt, dass sein Betrieb mit allen Doppelzimmern die Anforderungen der Strukturqualitätsverordnung erfülle. Diese war 2010 auf Grundlage des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes erlassen worden. Das Landesamt lehnte den Antrag ab. Eine Klage dagegen blieb bereits vor dem Verwaltungsgericht Cottbus erfolglos.
Nur Ausnahmefälle rechtfertigen Doppelzimmer
Auch die Berufung wies das Gericht zurück. Nach Auffassung des sechsten Senats gibt die Verordnung mit der notwendigen Bestimmtheit vor, dass die Unterbringung in Einzelzimmern zu erfolgen hat. Abweichungen seien nur aus fachlichen Gründen möglich, etwa bei einem Wunsch nach gemeinsamem Wohnen oder drohender Isolation. Im Fall des Klägers lägen solche Gründe nicht vor.
Der Eingriff in Grundrechte der Einrichtungsbetreiber sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Das Einzelzimmergebot diene dem Schutz der Privat- und Intimsphäre hilfebedürftiger älterer sowie pflege- oder behinderter Menschen.
Mehrjährige Übergangsfristen für Betreiber
Wirtschaftlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Betreiber werde durch die Gewährung und gegebenenfalls Verlängerung von Angleichungsfristen Rechnung getragen, teilte das Gericht mit. Diese Fristen dürfen nach der Verordnung zehn Jahre nicht übersteigen, können bei einem wichtigen Grund aber verlängert werden.
Die Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.


