Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will ein neues Nahverkehrs-Konzept in deutschen Städten und Metropolen voranbringen. Seilbahnen sollen in Ballungsräumen zum Verkehrsmittel der Zukunft werden. In Essen übernimmt er daher im kommenden Jahr die Schirmherrschaft über die Seilbahn-Mobilitätsmesse „Cable Car World“, wie die Messegesellschaft mitteilte. „Beispiele in dicht besiedelten Regionen der Welt zeigen, dass Seilbahnen ein zuverlässiges, nachhaltiges und geräuscharmes Transportmittel sind“, sagte Wissing laut einer Mitteilung.
Er setze sich als Minister dafür ein, „dass dieses wichtige Zukunftsthema auch in Deutschland mehr Sichtbarkeit erhält“. Die Fachmesse für urbane Seilbahnen und ein Kongress dazu sollen am 4. bis 5. Juni 2024 stattfinden. Im vergangenen Jahr war sie zum ersten Mal veranstaltet worden.
Seilbahnen in der Stadt: Verkehrsministerium veröffentlicht Handlungsleitfaden
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat das Thema schon länger auf dem Schirm. Ende Oktober vergangenen Jahres veröffentlichte es einen 124-seitigen Handlungsleitfaden für interessierte Kommunen und Verkehrsunternehmen. Nach den Angaben auf der ministeriumseigenen Webseite bietet das Konzept mehrere Vorteile.
- Seilbahnen sind im Vergleich zu anderen Verkehrssystemen klimafreundlich, preiswert, schnell realisierbar und zuverlässig.
- Wenn die Kabinen im Umlauf fahren, braucht es keinen Fahrplan.
- Seilbahnen sind platzsparend, haben immer freie Fahrt. Es gibt für sie keine Hindernisse.
- Durch Erfahrungen im Winterbetrieb in Bergregionen sind sie gut erprobt und gelten als äußerst robust und weitgehend witterungsunabhängig.
Seilbahnen in der Stadt: Wer soll das Vorhaben bezahlen?
Hinsichtlich der Finanzierungsfrage sieht die Behörde durchaus Förderungsmöglichkeiten. Auf der Webseite heißt es: „Seilbahnvorhaben sind bei einer Mindestvorhabengröße von 30 Millionen Euro mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms förderfähig. Die Förderung des Projekts muss im Einklang mit dem Beihilferecht der Europäischen Union stehen.“ Demnach stuft die kürzliche Neuregelung des Gesetzes zur Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG) das Konzept wohl künftig als förderbar ein. Allerdings ist dabei auch eine Einzelfallprüfung stets notwendig. Wichtig sei, dass das Projekt im Einklang mit geltendem EU-Recht ist.



