Deutschland darf in der Schweiz hergestellte Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard nicht an die Ukraine weitergeben. Aufgrund der Schweizer Neutralität sei es nicht möglich, dem deutschen Antrag auf den Weiterexport dieser Munition in die Ukraine stattzugeben, erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin in einem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben an Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD). Schweizer Gesetze verbieten demnach den Export in Länder, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden.
Deutschland hatte bereits im Frühsommer in Bern angefragt, ob es die 12.400 Schuss Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard an Kiew liefern dürfe. Die Schweiz hatte dies im Juni mit dem Verweis auf das Neutralitätsgebot abgelehnt.
Lambrecht schreibt in Brief an Schweiz von dringlichem „Mangel an Munition“
Lambrecht wandte sich dann jüngst in einem Brief erneut an die Schweiz, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Nach Medienberichten bat die Ministerin ihre Schweizer Kollegin Viola Amherd um die Freigabe des Reexports der 35-Millimeter-Munition für den Gepard. Lambrecht berief sich laut Spiegel dabei auf den Schutz der kritischen Infrastruktur der Ukraine. Sie verwies demnach auch auf den Schutz von Häfen im Süden des Landes, die für den Export von Getreide entscheidend seien.
Der Gepard war das erste schwere Waffensystem, das Deutschland der Ukraine zugesagt hatte. Bis September wurden alle 30 versprochenen Flugabwehrpanzer an die Ukraine geliefert.


