Der bosnische Serbenführer Milorad Dodik ist am Mittwoch zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Wie das Gericht in Bosnien-Herzegowina mitteilte, darf Dodik zudem nach dem Schuldspruch sechs Jahre lang nicht für ein politisches Amt in Srpska kandidieren. Der Präsident der überwiegend von bosnischen Serben bewohnten Republika Srpska wurde schuldig gesprochen, Entscheidungen des von der UNO entsandten Hohen Repräsentanten für Bosnien-Herzegowina, Christian Schmidt, missachtet zu haben.
„Ich bin zu einem Jahr ihres Unsinns, ihres Gefängnisses, verurteilt worden. Es gibt keinen Grund zur Sorge. Ich habe gelernt, mit größeren Dingen umzugehen, also werden wir auch das ertragen“, sagte Dodik vor Anhängern in der Hauptstadt der Republika Srpska, Banja Luka, laut dem Nachrichtenportal Balkan Insight.
Der Hohe Repräsentant der internationalen Gemeinschaft wird seit dem Dayton-Abkommen von 1995, mit dem der Bosnien-Krieg beendet wurde, von den Vereinten Nationen ernannt. Er hat weitgehende Befugnisse, darunter auch das Recht, Gesetze durchzusetzen oder aufzuheben, gewählte Vertreter zu entlassen, und er wacht über die Einhaltung des Friedensabkommens. Seit dem Jahr 2021 hat der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt von der CSU das Amt inne.
Christian Schmidt verurteilte Dodiks „enge Beziehungen“ zu Putin
Schmidt hatte in der Vergangenheit vor dem wachsenden Einfluss Moskaus in Bosnien-Herzegowina gewarnt. Er könne nicht ausschließen, dass „ein Teil der Strategie“ Dodiks „direkt aus Moskau kommt“, sagte Schmidt im vergangenen Jahr in einem AFP-Interview. Er verurteilte Dodiks „anti-europäisches Verhalten und seine engen Beziehungen“ zum russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Im Vorfeld des Urteils hatte der Kreml-Verbündete Dodik gedroht, ein Urteil zu seinen Ungunsten könnte fatale Konsequenzen für das Land haben. Manche sehen den Frieden in dem ohnehin schwachen Westbalkanland Bosnien-Herzegowina bedroht. Das Land ist seit dem Dayton-Abkommen aufgeteilt in die überwiegend von bosnischen Serben bewohnte Republika Srpska und die kroatisch-muslimische Föderation Bosnien und Herzegowina. Die beiden halbautonomen Landesteile sind durch eine schwache Zentralregierung miteinander verbunden.
Bei der nun getroffenen gerichtlichen Entscheidung gegen Dodik handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil, gegen das sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen können. Das Urteil der zweiten Instanz dürfte dann bis Ende des Jahres verkündet werden. (mit AFP)

