Nach der Trennung muss ein Ehepartner, der gemeinsam mit dem früheren Partner Schulden für das Eigentum des Ex-Partners getilgt hat, nicht mehr zahlen. Doch ab welchem Zeitpunkt? Dann, wenn die Ehe als gescheitert gilt – und das ist der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall gehörte der Frau die ehemalige Ehewohnung, aus der sie allerdings nach der Trennung samt Kindern ausgezogen war. In guten Zeiten hatte das Ehepaar zur Finanzierung drei Darlehen aufgenommen, die beide gemeinsam abbezahlten.
Nicht länger das Vermögen der Ex-Frau vermehren
Nach dem Beziehungs-Aus wollte der Mann allerdings nicht mehr an der Vermögensmehrung für seine Ex-Frau mitwirken, sprich sich nicht mehr an der Tilgung ihrer Schulden beteiligen. Vor Gericht stritten sie darum, ab wann der Mann von den Darlehen freizustellen sei: Vom Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags oder schon vom Tag des Auszugs an? Das würde schließlich mehrere Monatsraten sparen.

