Magdeburg

Sachsen-Anhalt beschließt Parlamentsreform vor möglichem AfD-Wahlsieg

Künftig gelten neue Regeln für Verfassungsgericht und Präsidentenwahl. Die AfD spricht von Angst vor dem Wahlergebnis.

Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) im Landtag von Sachsen-Anhalt. Dort wurde über ein Gesetz zur Parlamentsreform debattiert.
Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) im Landtag von Sachsen-Anhalt. Dort wurde über ein Gesetz zur Parlamentsreform debattiert.Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, Linkspartei und Grünen hat der Landtag in Sachsen-Anhalt am Donnerstag in Magdeburg eine umfassende Parlamentsreform beschlossen. Rund viereinhalb Monate vor der Landtagswahl am 6. September sollen die neuen Regelungen verhindern, dass Parlament und Institutionen im Fall eines Erstarkens der AfD arbeitsunfähig werden.

Hintergrund sind Umfragen, in denen die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD deutlich vor der CDU von Ministerpräsident Sven Schulze liegt. Die Partei könnte bei einem Wahlsieg Beschlüsse blockieren, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig ist.

Neue Regeln für Präsidentenwahl und Verfassungsgericht

Die stärkste Fraktion kann künftig im ersten Wahlgang einen Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten vorschlagen. Erhält dieser keine Mehrheit, dürfen auch andere Fraktionen Bewerber benennen. Die Regelung ist auch eine Reaktion auf die Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten im September 2024, bei der die AfD nach ihrem Wahlsieg zunächst auf dem Spitzenamt beharrt hatte.

In Thüringen war die erste Sitzung des neu gewählten Landtags damals nach hitzigen Auseinandersetzungen abgebrochen worden. Erst nachdem der Landesverfassungsgerichtshof in Weimar in einem Eilverfahren entschieden hatte, dass das Parlament vor der Wahl eines Präsidenten die Geschäftsordnung ändern darf, konnte das Vorschlagsrecht neu geregelt werden. In der Folge wurde der CDU-Abgeordnete Thadäus König mit 54 von 87 Stimmen zum Landtagspräsidenten gewählt.

Auch die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht wird in Sachsen-Anhalt neu geregelt. Scheitert eine Wahl mit der bisher nötigen Zweidrittelmehrheit, sollen Kandidaten künftig auf Vorschlag des Gerichts selbst mit einfacher Mehrheit gewählt werden können.

Bestandsgarantie für Landeszentrale

Für die Landeszentrale für politische Bildung wurde eine Bestandsgarantie in der Reform verankert. Die AfD in Sachsen-Anhalt hatte in ihrem Regierungsprogramm angekündigt, die Einrichtung abzuschaffen. Auch die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge nannte die Partei als „erste Amtshandlung“. Künftig soll nicht nur der Abschluss, sondern auch die Kündigung von Staatsverträgen die Zustimmung des Landtags erfordern.

Eine weitere Neuregelung untersagt Abgeordneten, Angehörige anderer Landtagsmitglieder in ihren Büros zu beschäftigen. Hintergrund ist die sogenannte AfD-Verwandtenaffäre, bei der in mehreren Bundesländern Fälle bekannt geworden waren, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern in Büros anderer AfD-Politiker angestellt waren.

Kritik von der AfD

Für den Gesetzentwurf stimmten 72 Abgeordnete sowie eine fraktionslose Abgeordnete. Die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Parlamentarier votierten mit 22 Stimmen dagegen.

Der CDU-Abgeordnete Andreas Schumann sagte, bei einer AfD-Mehrheit drohe ein tiefgreifender politischer Umbau im Land. Die Reform zeige, dass der Schutz der Demokratie über parteipolitischen Interessen stehe. AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner sprach dagegen von einer „Trickbetrüger-Parlamentsreform“. Diese sei Ergebnis der „Angst vor dem Wahlergebnis im September“. (mit AFP)