Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat die geplante RSV-Immunprophylaxe für Kinder kritisiert. Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) die passive Immunisierung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) von Säuglingen und Kindern im Juni 2024 empfohlen hatte, sieht ein aktueller Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums die Immunisierung auf Kassenkosten vor.
„Neugeborene und Säuglinge vor schweren Atemwegserkrankungen zu schützen, ist natürlich richtig und notwendig“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Burkhard Ruppert. Die Prophylaxe müsse aber dem massiven Aufwand entsprechend bezahlt werden. „Das Bundesgesundheitsministerium setzt hier völlig falsche Signale“.
KV Berlin: „Zeitintensive Beratungsarbeit“ der Kinderärzte nicht eingerechnet
Mit der neuen Rechtsverordnung werde die Immunisierung der Kinder über die Versichertenpauschale honoriert – ohne weiteres Geld zur Verfügung zu stellen, kritisiert die Vereinigung. Dabei sei die „erhebliche und zeitintensive Beratungsarbeit“ der Kinderärzte gegenüber den Eltern nicht mit eingerechnet worden. Die Impf- und Beratungsarbeit wird demnach nicht mitvergütet.
Ruppert befürchtet, dass künftig immer mehr Leistungen über die Versichertenpauschale abgerechnet werden, ohne dass es mehr finanzielle Mittel gibt. „Dieses aktuelle Beispiel höhlt die Entbudgetierung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin und bei allen zukünftigen Fachgruppen, die entbudgetiert werden, komplett aus“, sagte er. Bei der RSV-Prophylaxe handele es sich zudem um eine Präventionsleistung, diese seien üblicherweise extrabudgetär vergütet. Die Vereinigung fordert deshalb bei der Vergütung „dringend“ eine Veränderung der Rechtsverordnung.
Seit Mai 2023 gibt es mit dem Gesetz Stiftung Unabhängige Patientenberatung in der Kinder- und Jugendmedizin eine Entbudgetierung. Damit soll die Unabhängigkeit des Informations- und Beratungsangebots gewährleistet werden. Es werden für kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Behandlungen feste Gebühren nach der Euro- Gebührenordnung genommen. Einige Leistungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden dagegen komplett extrabudgetär vergütet.
Atemwegserkrankung RSV
Das RS-Virus ist laut dem Robert-Koch-Institut einer der bedeutendsten Erreger von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen, insbesondere Frühgeborenen, Kleinkindern sowie älteren Erwachsenen. Ähnlich wie die Influenza tritt das RS-Virus zyklisch, besonders im November/Dezember und März/April auf. Es wird hauptsächlich durch Tröpfchen übertragen.
Einer vom RKI zitierten Primärstudie zufolge, verläuft eine Erkrankung bei hospitalisierten Kindern ohne Risikofaktoren durchschnittlich in 0,2 Prozent der Fälle tödlich. Bei Frühgeborenen durchschnittlich in 1,2 Prozent und bei Kindern mit angeborenem Herzfehler in 5,2 Prozent der Fälle.
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