Eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft muss wegen Diskriminierung einem Mieter 11.000 Euro Entschädigung zahlen. Wie das Landgericht Berlin mitteilte, habe die Vermieterin einen im Rollstuhl sitzenden Mieter wegen seiner Behinderung diskriminiert.
Um sein Wohnhaus eigenständig verlassen oder betreten zu können, verlangten der Mieter und sein Ehemann von der Wohnungsbaugesellschaft die Zustimmung zum Bau einer Rampe. Diese wurde jedoch verweigert.
Das Landgericht entschied in einem anderen Verfahren, dass die Gesellschaft dem Bau der Rampe zustimmen muss. Der Mieter sei darauf angewiesen, um sein Wohnhaus eigenständig verlassen oder betreten zu können. Aus Sicht des Gerichts handelte die Vermieterin „nicht problemorientiert, sondern verweigerte zwei Jahre lang hartnäckig die Zustimmung“.
Das Gericht sprach dem Mieter nun eine Entschädigung zu, weil die Wohnungsbaugesellschaft sich nicht an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hielt. Vermietung von Wohnraum fällt darunter, sofern Vermieter insgesamt mehr als 50 Wohnungen vermieten, was vorliegend der Fall war. Der Mieter sei durch das Fehlen der Rampe stark in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt gewesen.
Korrektur: In einer früheren Version hieß es, die Wohnungsbaugesellschaft müsse eine Geldstrafe zahlen. Richtig ist jedoch, dass sie eine Entschädigung zahlen muss. Wir haben den Text entsprechend korrigiert.

