Politik

Gericht erlaubt: „Vollidiot“ – Warum diese Beleidigung gegen Habeck legal ist

„Vollidiot“ – darf man einen Bundesminister so nennen? Ein Gericht sagt: Ja! Warum die Beleidigung an Robert Habeck keine Konsequenzen hatte.

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) geht juristisch gegen Beleidigungen im Internet vor.
Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) geht juristisch gegen Beleidigungen im Internet vor.Kay Nietfeld/dpa

Darf man einen Bundesminister im Internet als „Vollidiot“ bezeichnen?
Das Amtsgericht Passau sagt: Ja – jedenfalls dann, wenn die Äußerung im Rahmen politischer Kritik erfolgt. In einem viel beachteten Verfahren wurde ein Angeklagter vom Vorwurf der Beleidigung des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck freigesprochen.

Berliner Zeitung

Mit einem Abo weiterlesen

  • Zugriff auf alle B+ Inhalte
  • Statt 9,99 € für 2,00 € je Monat lesen
  • Jederzeit kündbar