Kriminalität

Rechte Gewalt: Vier Männer wegen Angriffs auf SPD-Mitglieder verurteilt

Mutmaßliche Neonazis hatten während des Bundestagswahlkampfs Unterstützer der SPD gewaltsam angegriffen. Dafür erhalten sie nun mehrjährige Haftstrafen.

Vier Männer aus Sachsen-Anhalt wurden vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen eines Angriffs auf SPD-Mitglieder vergangenes Jahr verurteilt.
Vier Männer aus Sachsen-Anhalt wurden vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen eines Angriffs auf SPD-Mitglieder vergangenes Jahr verurteilt.Paul Zinken/dpa

Vier mutmaßliche Neonazis aus Sachsen-Anhalt sind wegen einer Attacke auf SPD-Mitglieder in Berlin zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten sowie zwei Jahren und acht Monaten. In zwei Fällen soll in einem halben Jahr darüber entschieden werden, ob die Jugendstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden können. Sie bleiben so lange auf freiem Fuß.

Die Männer, alle im Alter von 17 bis 20 Jahren, waren am 14. Dezember 2024 in Berlin, um an einer Demonstration des rechten Spektrums teilzunehmen. Gegen 12 Uhr attackierten sie an einer Bushaltestelle in Lichterfelde im Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Eheleute, die rote Mützen mit dem SPD-Logo trugen. Der 50-jährige Mann sei durch Tritte und Schläge mit Springerstiefeln auch gegen den Kopf verletzt worden. Als Polizisten eintrafen, seien auch diese attackiert worden.

Die Männer hätten sich unter anderem der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. „Alle vier waren an den Taten beteiligt“, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Kaltenbach. Es gebe keinen Zweifel, dass sie die Opfer aus ihrer politischen Gesinnung heraus attackiert hätten.

Staatsanwältin Nicola Schmidt sagte in ihrem Plädoyer, es habe sich eindeutig um eine politisch motivierte Tat gehandelt. Sie beantragte Jugendstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren und vier Monaten. Zwei Verteidiger plädierten auf Bewährungsstrafen, einer auf eine Verwarnung, der Anwalt eines 17-Jährigen forderte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.