Ein Bezirksgericht in Helsinki hat entschieden, dass Finnland nicht für die Strafverfolgung des Kapitäns und zweier Offiziere des Öltankers Eagle S zuständig sei. Die Anklage sei abgewiesen worden, „da auf den Fall das finnische Strafrecht nicht anwendbar war“, teilte das Gericht am Freitag mit. Die drei Besatzungsmitglieder werden beschuldigt, für die Beschädigung eines Unterwasser-Strom- und Internetkabels in der Ostsee im vergangenen Dezember verantwortlich zu sein.
Nach Angaben des Gerichts ereignete sich der Vorfall zwar in Finnlands ausschließlicher Wirtschaftszone, jedoch in internationalen Gewässern. Die Folgen für Finnlands Energieversorgung oder Telekommunikation seien zudem nicht schwerwiegend genug, um eine strafbare Sachbeschädigung nach finnischem Recht zu begründen, teilte das Gericht weiter mit.

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