Neukölln

Anwohner scheitern erneut vor Gericht: Poller im Reuterkiez bleiben

Der Bezirk richtete die Poller im Jahr 2023 ein. Seitdem wehren sich Anwohner dagegen. Ohne Erfolg.

Die Poller im Reuterkiez sorgen bei einigen Anwohnern für Unmut.
Die Poller im Reuterkiez sorgen bei einigen Anwohnern für Unmut.Jürgen Held/imago

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat entschieden, dass die verkehrsrechtlichen Maßnahmen - unter anderem die Poller - im Reuterkiez in Neukölln weiterhin bestehen bleiben. Damit bestätigte das OVG im Eilverfahren eine Entscheidung des Berliner Verwaltungerichts.

Der Streit im die Poller im Reuterkiez schwelt schon länger. Im November 2023 ordnete das Bezirksamt Neukölln Einbahnstraßenregelungen, ein Durchfahrtsverbot, eine Durchfahrtsperre sowie die Aufstellung von Pollern an.

Konkret bedeutete dies, dass die Sanderstraße zwischen Friedelstraße und Hobrechtstraße zu einer Einbahnstraße erklärt wurde. Außerdem wurden in der Hobrecht- und in der Nansenstraße Quersperren aufgestellt. Eine andere Anordnung verfügte die Aufstellung weiterer Poller – diesmal im Kreuzungsbereich Friedelstraße und Pflügerstraße. An der Einfahrt auf die Hobrechtbrücke in Richtung Kreuzberg wurde das Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“ (roter Kreis mit weißem Balken) aufgestellt. Auf der Brücke über den Landwehrkanal hatte der Nachbarbezirk Friedrichshain-Kreuzberg bereits eine Einbahnstraße eingerichtet und Radverkehrsstreifen angelegt.

Unmut über Poller nicht nur im Reuterkiez

Die Maßnahmen erfolgten im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Umgestaltung des Reuterkiezes mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung und der Verringerung der Unfallzahlen. Anwohner wehrten sich dagegen und zogen vor Gericht. Das OVG lehnte die Beschwere nun ab.

„Sämtliche verkehrsrechtliche Maßnahmen sind Teil eines Gesamtkonzepts“, so das OVG. Für die Feststellung der erforderlichen Gefahrenlage seien daher alle verkehrsrechtlichen Anordnungen einschließlich der nicht von den Klägern angefochtenen Teilregelungen zu berücksichtigen.

„Nicht für jede Straße oder jeden Straßenabschnitt, in dem verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden, muss eine besondere Gefahrenlage festgestellt werden“, heißt es weiter. Das Bezirksamt könne im Rahmen seines Einschätzungsspielraums festlegen, durch welche Maßnahmen der festgestellten Gefahrenlage am besten begegnet werden kann. Das Urteil kann nicht angefochten werden.

Bereits Ende März scheiterten die Anwohner im Reuterkiez vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Im Reuterkiez befindet sich einer der größten verkehrsberuhigten Bereiche in Berlin. Immer wieder kommt es in der ganzen Stadt zu Gerichtsstreits zu den Maßnahmen - beispielsweise in der Tucholskystraße in Mitte.