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Petition gegen Elon Musk: Homepage von Robert Habeck in der Kritik

Der Spitzenkandidat der Grünen Robert Habeck startete eine Petition gegen US-Milliardär Elon Musk. Doch verstößt diese Aktion gegen deutsches Recht?

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), startete eine Petition gegen Elon Musk.
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), startete eine Petition gegen Elon Musk.Christoph Soeder/dpa

Der Spitzenkandidat der Grünen Robert Habeck hat mit einer Petition gegen den US-Milliardär Elon Musk und dessen Einmischung in den deutschen Wahlkampf für Diskussionen gesorgt. Auf X stellen User jetzt die Frage, ob Habecks Online-Petition „Finger weg von unserer Demokratie, Herr Musk!“ gegen geltendes Recht verstößt oder nicht. Denn die Seite, auf der die Petition veröffentlicht wurde, hat kein Impressum.  Unterzeichner und Grünen-Unterstützer können nur eine Datenschutzerklärung abgeben. Mehr nicht.

Alle Homepages in Deutschland, die nicht privat sind, unterliegen laut Gesetz der Impressumspflicht. Hintergrund der Impressumspflicht ist laut der Homepage www. e-recht24.de, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Der Betreiber einer nicht-privaten Webseite muss im Ernstfall juristisch haftbar gemacht werden können, so die Rechtslage.

Die Berliner Zeitung hat Robert Habeck um eine Stellungnahme gebeten. Der Wirtschaftsminister hatte bereits in einem längeren Spiegel-Interview die Einmischung von Elon Musk in den deutschen Wahlkampf moniert.

Berliner Zeitung

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