Düsseldorf-Der umstrittene Ballermann-Hit „Layla“ soll nicht auf der anstehenden Düsseldorfer Kirmes mit bis zu vier Millionen Gästen gespielt werden. Das haben die Veranstalter vom Schützenverein St. Sebastianus entschieden.
„Ich bin der Meinung, dass dieses Lied überall hingehört – nur nicht auf unseren Festplatz“, sagte Schützen-Chef Lothar Inden der Deutschen Presse-Agentur. Der Text entspreche in keiner Weise den Gepflogenheiten seines Traditionsvereins. Zuvor hatte die Stadt Düsseldorf wegen „Layla“ bei den Veranstaltern vorgesprochen.
Layla: Songtext sexistisch - Verbot auf zweitem Fest
In dem Schlager-Partysong von DJ Robin & Schürze, seit Wochen auf Platz 1 der deutschen Charts, heißt es unter anderem: „Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (...).“ Am Montag war bekanntgeworden, dass „Layla“ auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest auf Drängen der Stadt nicht gespielt werden darf.
Der Text wurde von der Stadt Würzburg als sexistisch bewertet. Deshalb sollte er nicht auf dem Volksfest laufen. Der Musikwissenschaftler Markus Henrik sagte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Das Lied ist kalkuliert hochgradig sexistisch“.
Auch in sozialen Medien, auf Twitter und auf Instagram, beschäftigt der Songtext, aber auch das Spielverbot auf dem Fest viele User. Dabei kommt es inzwischen zu bemerkenswerten Vergleichen. So schreibt der Kommunalpolitiker Markus Patzke von der CDU: „Wer Lieder verbietet, verbrennt auch Bücher! #Layla“. Andere User kritisieren diesen Kommentar als NS-Vergleich.
Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zuviel. #layla
— Marco Buschmann (@MarcoBuschmann) July 12, 2022
Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann äußert sich zu der Entscheidung in Würzburg und schreibt auf Twitter, „ein behördliches Verbot“ sei „eins zuviel“. Manche User kommentieren, dass ein Spielverbot auf einem Volksfest nicht dasselbe sei, wie ein behördliches Verbot.
Vom Ballermann in die Charts zu Instagram
Andere befürchten, dass der Song durch das Verbot erst recht große Aufmerksamkeit bekomme. Auf Instagram etwa werden Videos von Bierzelten geteilt, in denen Entertainer auf der Bühne das Publikum dazu animieren, den Song selbst zu singen – den Bands ist es schließlich nicht erlaubt.
Für Empörung hatte das Lied schon im Juni gesorgt. Dort wurde es auf dem Landestag der Jungen Union (JU) Hessen gespielt. Der Landesvorstand klatschte begeistert mit. In einer online-Debatte, angestoßen von der hessischen Juso-Landeschefin Sophie Frühwald, wurde der JU vorgeworfen, es nicht so ernst zu meinen wie behauptet mit dem Vorhaben, die Landes-CDU solle „jünger, bunter, weiblicher“ werden.
Zurück nach Düsseldorf: Nachdem die Schützen zugesagt hatten, dass das Lied in Festzelten und Fahrgeschäften unterbunden werden soll, habe man vonseiten der Stadt keinen Anlass für ein Verbot gesehen, so eine Sprecherin. Man habe als Verwaltung dafür aber „auch keine Rechtsgrundlage“ gesehen.


