Aufnahmeprogramm

Chaotisches Fiasko im Baerbock-Ministerium: Zehntausende Afghanen kamen ungeprüft ins Land

Deutschland nimmt seit der Machtübernahme in Afghanistan über 35.000 Afghanen auf. Laut einem Bericht wurde nur ein Bruchteil von ihnen vollständig überprüft.

Eine Frau steigt aus einem Flugzeug am Flughafen Hannover.
Eine Frau steigt aus einem Flugzeug am Flughafen Hannover.Julian Stratenschulte/dpa

Nur wenige Tausend Afghanen, die über die verschiedene Aufnahmeprogramme nach Deutschland gekommen sind, sollen eine vollständige Sicherheitsüberprüfung durchlaufen haben. Wie Bild unter Berufung auf Angaben des Innenministeriums berichtet, wurden von den insgesamt 36.186 Afghanen lediglich etwa 4800 gänzlich durchleuchtet.

Demnach wurde bei einem Großteil auf Identitäts- und Dokumentenüberprüfung durch „Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei“ sowie auf ein „Sicherheitsinterview“ durch Mitarbeiter an der deutschen Botschaft im pakistanischen Islamabad verzichtet. Wie das Blatt schreibt, ist dies in einem Zeitraum von mehreren Jahren geschehen.

2023 wurde die Aufnahme von Afghanen für mehrere Monate demnach wegen Sicherheitsbedenken komplett ausgesetzt, weil die Bundespolizei zu viele gefälschte Dokumente bemerkte. Erst danach sollen die umfangreichen Sicherheitsinterviews für Afghanen zur Pflicht geworden sein. Die neue Regelung galt dann lediglich bei den etwa 4800 Afghanen umgesetzt worden sein.

Aufnahmeprogramm: Was gilt nach der Ankunft für Afghanen?

Afghanen mit einer Zusage über das aktuelle Bundesaufnahmeprogramm haben nach Auskunft des Bundesinnenministeriums zwei Jahre Zeit, um ein Visum zu beantragen. Wie lange das anschließende Verfahren inklusive Sicherheitsüberprüfung danach dauert, ist demnach rechtlich unerheblich.

„Die Aufnahmezusage ist auf zwei Jahre befristet und ermöglicht den Personen, ein Visum zur Einreise nach Deutschland an einer deutschen Auslandsvertretung zu beantragen“, erklärte ein Sprecher des von Grünen-Politikerin Annalena Baerbock geführten Innenministeriums jüngst.

Eine einmal erteilte Aufnahme könne widerrufen werden, insbesondere wenn das Visumverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werde oder Sicherheitsbedenken bestünden. Gegen den Widerruf der Aufnahmezusage könne entsprechend dem Verwaltungsprozessrecht in Deutschland Klage erhoben werden. Das Auswärtige Amt hatte zuvor betont, die Zusagen seien verbindlich.


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