Berlin-Wer in den Herbstferien Urlaub an der Ostsee machen möchte, muss die neuen Beschlüsse der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Welche Möglichkeiten habe ich, die Quarantäne zu umgehen?
Prinzipiell: keine. Sie können die Quarantäne-Zeit maximal verkürzen. Mit einem maximal 48 Stunden alten Corona-Test, der ein negatives Ergebnis haben muss, dürfen Sie einreisen. Die Unterkunft dürfen Sie dann aber nicht verlassen. Beim zuständigen Gesundheitsamt kann nach fünf bis sieben Tagen der Corona-Test wiederholt werden. Ist er wieder negativ, kommen Sie „frei“. Die Tests muss man selbst bezahlen, rund 180 Euro pro Test werden fällig. Und bis man das Ergebnis hat, dauert es oft länger als 48 Stunden. In der Realität scheitert die Umsetzung also schon bei der Einreise.
Darf ich meine Familie in Mecklenburg-Vorpommern besuchen?
Besuche bei Mitgliedern der Kernfamilie sollen erlaubt bleiben. Darunter fallen nach Definition der Landesregierung „Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Urenkel“. Das Grundstück darf man aber nicht verlassen, die Quarantänepflicht gilt auch hier. Außerdem muss man sich unverzüglich nach Ankunft beim örtlichen Gesundheitsamt melden.
Darf ich einen Tagestrip an die Ostsee machen?
Auch das ist untersagt. Es ist damit zu rechnen, dass auf den Autobahnen – ähnlich wie im Frühjahr – verstärkt kontrolliert wird und Reisende mit Berliner Kennzeichen direkt zum Umdrehen verpflichtet werden.
Ich möchte die Herbstferien in meinem Zweitwohnsitz an der Ostsee verbringen – geht das?
Praktisch: nein. Offiziell heißt es zwar, dass das okay sei. Die Frage ist, ob das Sinn ergibt. Denn auch dann gelten die Quarantänepflichten sowie die verpflichtende Meldung beim örtlichen Gesundheitsamt. Die Unterkunft darf während der Quarantäne auch in diesem Fall nicht verlassen werden.
