Müll-Gesetz

Neues Gesetz zur Müllvermeidung wird in Berlin nur wenig kontrolliert

Seit Jahresbeginn muss die Gastronomie deutschlandweit Mehrweg-Verpackungen anbieten. Kontrolliert wird das bislang kaum.

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland die Pflicht, Mehrweg-Verpackungen anzubieten. Kontrolliert wird das bis jetzt kaum. 
Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland die Pflicht, Mehrweg-Verpackungen anzubieten. Kontrolliert wird das bis jetzt kaum. Bernd von Jutrczenka/dpa

Die seit Jahresanfang geltende Pflicht zum Angebot von Mehrwegverpackungen im Gastgewerbe wird in Berlin und Brandenburg nach einem Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) nicht flächendeckend kontrolliert. Eine Abfrage bei den Berliner Bezirksämtern zeigt laut RBB, dass diese ihrer Kontrollpflicht nur sehr lückenhaft nachkommen. Von zwölf angefragten Bezirken hätten bisher neun keine gezielten Kontrollen durchgeführt. Die zuständigen Ordnungs- und Umweltämter verwiesen dem Bericht zufolge zumeist auf fehlendes Kontrollpersonal.

In Brandenburg ergab eine Umfrage des RBB, dass mehr als die Hälfte der 18 Kommunalverwaltungen – nämlich zehn Kommunen – bislang die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht noch nicht kontrolliert haben.

Mehrwegangebotspflicht: Ausnahmen für kleinere Geschäfte

Die Mehrwegangebotspflicht gilt in Deutschland seit dem 1. Januar. Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen ihre Produkte demnach auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Damit sollen Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf aber nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.